Allgemeine Nutzungsbedingungen des Wissens- und Lernprogramms AMBOSS

1. Vertragsparteien

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen

AMBOSS GmbH

Torstraße 19

10119 Berlin,

vertreten durch ihre Geschäftsführer Benedikt Hochkirchen, Dr. med. Madjid Salimi, Dr. med. Nawid Salimi, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 209607 (nachfolgend: “AMBOSS”) und dem jeweiligen Nutzer, der sich über die Webseite www.amboss.com/de registriert (nachfolgend: „Nutzungsberechtigter“).

2. Vertragsgegenstand

2.1. AMBOSS ist Rechteinhaber, Anbieter und Betreiber des von AMBOSS entwickelten Online-Wissens- und Lernprogramms „AMBOSS“ (nachfolgend: „AMBOSS Programm“), welches AMBOSS über www.amboss.com/de sowie die AMBOSS iOS-App und Android-App monatlich zur Verfügung stellt. Das AMBOSS Programm umfasst ein netzwerkbasiertes Lernkonzept insbesondere für Studierende der Humanmedizin, Ärzte und andere im Gesundheitswesen Tätige. Es schließt die Vorbereitung auf den Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sowie auf Facharztprüfungen in Deutschland ein. Zu diesem Lernkonzept gehören auch Live-Vorträge, die Teil der verschiedenen Prüfungsvorbereitungen sind und insgesamt ca. fünfmal im Monat online stattfinden. Änderungen zum Turnus sind vorbehalten. Die Live-Vorträge dienen einer „frontalen“ Vermittlung des prüfungsrelevantesten Lernstoffs, eine Interaktivität zwischen Teilnehmenden und Vermittler findet nicht statt. Die Live-Vorträge werden nicht aufgezeichnet. Das AMBOSS Programm enthält die Original-Prüfungsaufgaben des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (nachfolgend: „IMPP“) aus früheren Examina sowie die Prüfungsaufgaben und Lösungen aller bisher erfolgten Ersten Ärztlichen Prüfungen seit Herbst 2010 und aller Zweiten Ärztlichen Prüfungen seit Herbst 2005 samt spezifischer Kommentierung und verknüpfter Kapitel, sofern die Prüfungsaufgaben inhaltlich aktuell sind. Die Prüfungsaufgaben von nachfolgenden Examina werden laufend ergänzt, sofern lizenzierbar. Eliminierte, gemäß § 14 Absatz 4 ÄAppO als “nicht gestellt geltende Prüfungsaufgaben”, sind nicht Gegenstand des AMBOSS Programms.

2.2. Sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen beziehen sich auf den medizinischen Standard in Deutschland, d.h. angegebene Standards zu z.B. diagnostischen und/oder therapeutischen Vorgehensweisen können in anderen Ländern abweichen. In gleicher Weise beziehen sich sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen in Bezug auf die Anwendung bestimmter Handelspräparate auf den Zulassungsstatus des jeweiligen Medikaments in Deutschland. In anderen Ländern kann der jeweilige Zulassungsstatus abweichen.

2.3. Die professionelle Redaktion von Amboss besteht aus einer Vielzahl von Medizinern mit unterschiedlichen Erfahrungsniveaus aus unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen. Mit hoher Frequenz werden von dieser Redaktion in einem strukturierten, gemeinschaftlichen Prozess neue und/oder aktualisierte Inhalte dem AMBOSS Programm zugeführt. Alle Inhalte durchlaufen bei ihrer Erstellung ein mehrstufiges, internes Peer Review Verfahren, das alle Veröffentlichungen auf wissenschaftliche Aktualität, Konsistenz und Verständlichkeit hin prüft. Obwohl dabei mit Genauigkeit und größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, kann das AMBOSS Programm – allein schon aufgrund der Fülle neuer medizinischer Informationen – keine flächendeckende, tagesaktuelle Darstellung aller medizinischen Informationen beinhalten.

2.4. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Diagnose-, Behandlungs- und Therapievorschläge dar. Diagnose-, Behandlungs- und Therapieentscheidungen sowie sonstige Entscheidungen in der Patientenbetreuung, die aus der Nutzung des AMBOSS Programms abgeleitet werden, werden in ausschließlicher Verantwortung des jeweiligen Nutzers getroffen. Die Nutzung des AMBOSS Programms entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, Entscheidungen anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung eigenverantwortlich zu treffen. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen sind daher in Bezug auf den jeweils konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Patientenmerkmale zu überprüfen.

2.5. Sofern Nutzer sich innerhalb des AMBOSS Programms eine Übersetzung der Inhalte in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Fassung anzeigen lassen, lassen sie sich eine automatisierte Maschinen-Übersetzung unter der Verwendung einer Schnittstelle zu einem KI-gestützten Übersetzer anzeigen. Der übersetzte Inhalt ist nicht Teil des AMBOSS Programms. AMBOSS selbst nimmt die Übersetzung nicht vor und kann den übersetzten Inhalt nicht prüfen. Insbesondere erfolgt keine medizinische Kontrolle durch AMBOSS. Der maschinell übersetzte Inhalt erfüllt nicht die Sorgfalts- und Qualitätsstandards von AMBOSS. Übersetzungsfehler können ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden. Der maschinell übersetzte Inhalt ersetzt keine Übersetzung einer sprachkundigen Fachperson, die empfohlen wird.

2.6. Für die Nutzung des AMBOSS Programms gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „AMBOSS Nutzungsbedingungen“). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von AMBOSS vor. Falls für einzelne Nutzungen des AMBOSS Programms besondere Nutzungsbedingungen gelten, wird an entsprechender Stelle innerhalb der Webseite darauf hingewiesen. Im jeweiligen Einzelfall gelten dann ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.

2.7. AMBOSS übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich das AMBOSS Programm über die vom Nutzungsberechtigten verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und auf den eigenen Datenkommunikationsgeräten des Nutzungsberechtigten nutzen lässt.

3. Registrierung und Vertragsschluss; Nutzerkonto

3.1. Die Registrierung über www.amboss.com/de ist kostenlos. Mit der Registrierung hinterlegt der Nutzungsberechtigte seine Daten für die spätere Nutzung. Damit allein erhält der Nutzungsberechtigte keinen dauerhaften Zugang zum AMBOSS Programm.

3.2. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines persönlichen Nutzerkontos. Im Rahmen der Registrierung sind alle Pflichtfelder vollständig auszufüllen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Einstellungen für das Nutzerkonto anzupassen. Vor Absenden seiner Registrierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des Registrieren-Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Hinterlegung seiner Daten zur späteren Nutzung ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Registrierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzerkontos an. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.

3.3. Mit der Registrierung hat der Nutzungsberechtigte die Wahl, sich für einen Zugang zum AMBOSS Programm zu entscheiden. Der Nutzungsberechtigte kann einen zeitlich begrenzten, kostenfreien Testzugang zum AMBOSS Programm aktivieren (siehe dazu unter Ziffer 6. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) oder das AMBOSS Programm auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages (siehe dazu unter Ziffer 4. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) oder auf Grundlage eines Einzel-Lizenzvertrages (siehe dazu unter Ziffer 5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen) nutzen. In diesen Fällen stellt AMBOSS den Nutzungsberechtigten einen Zugang zum deutschsprachigen AMBOSS Programm und zu dessen Inhalten über das Internet nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Nutzungsvertrages sowie der AMBOSS Nutzungsbedingungen bereit. Sofern Nutzer sich eine Übersetzung der Inhalte des AMBOSS Programms in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Originalfassung des AMBOSS Programms anzeigen lassen, handelt es sich nicht um Inhalte des AMBOSS Programms, sondern um automatisierte Übersetzungen, die keiner Kontrolle von AMBOSS unterliegen.

3.4. Die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzungsberechtigten wird bei oder nach der Registrierung ggfs. verifiziert. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Ferner ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine angegebenen Daten stets aktuell zu halten.

3.5. Zur Registrierung ist die Wahl eines Passwortes erforderlich. Die Geheimhaltung des Passwortes sowie sämtliche Aktivitäten, die mit dem Nutzerkonto getätigt werden, liegen allein in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten. Die Weitergabe des Passwortes ist unzulässig.

3.6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. AMBOSS behält sich ausdrücklich vor, Registrierungsanfragen abzulehnen, indem AMBOSS das entsprechende Nutzerkonto nicht frei schaltet. Daneben ist AMBOSS jederzeit berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen. Eine Pflicht, den Betroffenen über die Gründe der Ablehnung bzw. den Widerruf der Nutzerkonto-Zugangsberechtigung zu informieren, besteht nicht.

3.7. Der Nutzungsberechtigte kann jederzeit schriftlich, z.B. über die entsprechende Funktion innerhalb des Nutzerkontos, die Löschung seines Nutzerkontos und damit seiner Registrierung verlangen. AMBOSS wird in diesem Fall alle Nutzungsdaten zum Nutzungsberechtigten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzungsberechtigten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

4. Aktivierung und Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages

4.1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, eine sog. Klinik- oder Campuslizenz zu aktivieren und dadurch das AMBOSS Programm auf der Grundlage der AMBOSS Nutzungsbedingungen zu nutzen. AMBOSS schließt entgeltliche Verträge mit Hochschulen, Kliniken oder auch anderen Stellen und Unternehmen im Gesundheitswesen (nachfolgend: „Institutionelle Vertragspartner“), die ihren Studierenden und Lehrenden, bzw. ihren Ärzten und anderem klinischen Personal einen kostenfreien Zugang zum AMBOSS Programm durch Klinik- oder Campuslizenzen ermöglichen möchten (nachfolgend: „Institutioneller Lizenzvertrag“). Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs.1 BGB, sondern um einen Vertrag, der die Ermächtigung von AMBOSS enthält, an den Dritten (hier: an den Nutzungsberechtigten) mit befreiender Wirkung gegenüber dem Institutionellen Vertragspartner zu leisten; zur Leistung gegenüber dem Nutzungsberechtigten ist AMBOSS nicht verpflichtet. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Nutzungsberechtigter eine Klinik- oder Campuslizenz aktivieren und dadurch das AMBOSS Programm nutzen kann, ist, dass der jeweilige Institutionelle Vertragspartner einen (ggf. personalisierten) Zugang für diesen Nutzungsberechtigten im Institutionellen Lizenzvertrag vorgesehen hat. Der Nutzungsberechtigte kann das AMBOSS Programm nur aktivieren und nutzen, wenn und solange er autorisiert und authentifiziert ist.

4.2. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Aktivierungsvorgangs gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des AMBOSS Programms ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Aktivierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Aktivierung des Zugangs zum AMBOSS Programm an.

4.3. Nimmt der Nutzungsberechtigte in der Rubrik „Shop“ ein entgeltliches Upgrade vor, das nicht durch den Institutionellen Lizenzvertrag abgedeckt ist, verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte damit selbst zur Zahlung des jeweiligen Entgelts. Es gelten die Regelungen unter Ziffer 5. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

4.4. Endet der Institutionelle Lizenzvertrag, ohne dass mit demselben Institutionellen Vertragspartner ein neuer Institutioneller Lizenzvertrag abgeschlossen wurde, oder wird der Institutionelle Lizenzvertrag so angepasst, dass er keinen Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten mehr vorsieht, ist die Nutzung des AMBOSS Programms für den betreffenden Nutzungsberechtigten mit der Vertragsbeendigung bzw. Vertragsanpassung beendet.

4.5. Nutzungsberechtigte, die einen Zugang zum AMBOSS Programm auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages nutzen, und nicht selbst Vertragspartei eines mit AMBOSS abgeschlossenen entgeltlichen Vertrages über die Nutzung des AMBOSS Programm sind, haben gegenüber AMBOSS keinen Anspruch auf Nutzung des AMBOSS Programms. Ein Anspruch auf Gewährleistung im Fall von auftretenden Mängeln oder Ausfällen besteht nicht.

4.6. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Beschränkungen gem. Ziffer 12. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

5. Aktivierung und Nutzung des AMBOSS Programms oder einzelner Bestandteile auf Grundlage eines Einzel-Lizenzvertrages

5.1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr das AMBOSS Programm oder einzelne Bestandteile des AMBOSS Programms (z.B. Add-ons) zu nutzen (nachfolgend: „Einzel-Lizenzvertrag“). In diesem Fall ist der Nutzungsberechtigte selbst Vertragspartner des Lizenzvertrages.

5.2. Vertragsschluss

5.2.1. Der Nutzungsberechtigte wird vor Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrages über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Nutzungsgebühren und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird AMBOSS die vom Nutzungsberechtigten gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

5.2.2. Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Nutzungsberechtigte, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschließen zu wollen. Zudem erklärt sich der Nutzungsberechtigte mit der Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Bestätigung des vorgenannten Buttons stellt lediglich ein Angebot des Nutzungsberechtigten auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieses ist für die Dauer von 7 Werktagen verbindlich. AMBOSS behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vertragsofferte des Nutzungsberechtigten innerhalb dieser Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).

5.2.3. Die Annahme des Angebotes durch AMBOSS und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail-Bestätigung durch AMBOSS an den Nutzungsberechtigten. AMBOSS speichert den Vertragstext und sendet dem Nutzungsberechtigten die Bestelldaten und die AMBOSS Nutzungsbedingungen mit einer Bestätigungs-E-Mail zu. Der Nutzungsberechtigte kann die Vertragsdaten (Bestelldaten und AMBOSS Nutzungsbedingungen) jederzeit innerhalb seines Nutzerkontos einsehen. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.

5.3. Funktionsumfang

Der von AMBOSS monatlich zur Verfügung gestellte Funktionsumfang richtet sich jeweils nach dem vom Nutzungsberechtigten gewählten Angebot und dem entsprechenden Angebotsmodell. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

5.4. Nutzungsgebühren

5.4.1. Die Bereitstellung des monatlichen Zugangs zum AMBOSS Programm erfolgt zu den dem gewählten Angebotsmodell entsprechenden Nutzungsgebühren. Bei den im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Preisen handelt es sich um das monatliche Entgelt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bei Druckfehlern und Irrtum sind AMBOSS vorbehalten.

5.4.2. Das vom Nutzungsberechtigten zu zahlende monatliche Entgelt ist im Voraus, spätestens drei Werktage nach Beginn des monatlichen Leistungszeitraums zu entrichten. Aus Vereinfachungsgründen steht es dem Nutzungsberechtigten frei, das Entgelt für den gesamten Leistungszeitraum bzw. zukünftige Teilleistungszeiträume bereits im Voraus zu entrichten.

5.4.3. Die Nutzungsgebühren werden unabhängig davon fällig, ob und wie der Nutzungsberechtigte das Angebot nutzt. Der Zugang zum AMBOSS Programm wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Nutzungsberechtigten berechtigt AMBOSS, den betreffenden Nutzungsberechtigten von der Nutzung auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind, oder nach wiederholter Zahlungsaufforderung zum Ende des laufenden Leistungszeitraums zu kündigen.

5.5. Zahlungsmodalitäten

5.5.1. Mit der Angabe der für das gewählte Bezahlverfahren erforderlichen Informationen erteilt der Nutzungsberechtigte eine Ermächtigung für den Einzug des entsprechenden Betrages. Entscheidet sich der Nutzungsberechtigte für das SEPA-Lastschriftverfahren, dann erteilt er im Rahmen des Bezahlprozesses ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum (Bestelldatum). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

5.5.2. Der Nutzungsberechtigte hat gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.

5.5.3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzungsberechtigten nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch AMBOSS anerkannt wurden.

5.5.4. Der Nutzungsberechtigte kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

5.5.5. AMBOSS ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr über die Webseite und führt die Transaktionen ausschließlich über SSL-gesicherte Verbindungen durch.

5.6. Änderungen der Nutzungsgebühr

5.6.1. AMBOSS kann die Nutzungsgebühr für Einzel-Lizenzverträge nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Verhältnis zu allgemeinen Steigerungen oder Senkungen von externen Kosten, die AMBOSS für die Erbringung seiner Dienste am Standort des Nutzungsberechtigten entstehen, erhöhen oder senken. Diese allgemeinen Kostensteigerungen oder -senkungen können auf gesetzlichen oder behördlichen Änderungen, der Anwendung von hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben oder Beiträgen, Inflation oder Deflation, Technologie- und Softwarekosten für die Dienste oder branchenweiten Veränderungen beruhen. Im Fall einer Änderung der Höhe der Nutzungsgebühr, wird AMBOSS den Nutzungsberechtigten per E-Mail oder in einer anderen Mitteilung in Textform mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. In der Ankündigung ist (1) anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht oder gesenkt haben und wie sich dies auf die Erhöhung oder Senkung des Gesamtpreises auswirkt, (2) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenänderung, und (3) der Nutzungsberechtigte auf sein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 5.6.2. hinzuweisen. Wenn der Nutzungsberechtigte die Änderung nicht ablehnt, bevor sie für ihn wirksam wird, indem der Nutzungsberechtigte seinen Einzel-Lizenzvertrag kündigt, geht AMBOSS davon aus, dass der Nutzungsberechtigte mit der Änderung einverstanden ist, und die Änderung der Nutzungsgebühr wird für den Nutzungsberechtigten zu dem in der Mitteilung an den Nutzungsberechtigten angegebenen Datum wirksam, wobei die Änderung der Nutzungsgebühr aber erst mit Fälligkeit der nächsten Nutzungsgebühr auf den Nutzungsberechtigten angewendet wird.

5.6.2. Der Nutzungsberechtigte kann den Einzel-Lizenzvertrag binnen einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsgebühr außerordentlich kündigen. Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Nutzungsgebühr dann unverändert.

5.6.3. Sinken die in Ziffer 5.6.1. Satz 1 und 2 genannten Kosten insgesamt, kann der Nutzungsberechtigte entsprechend den Anforderungen von Ziffer 5.6.1. eine Senkung der Nutzungsgebühr verlangen. In diesem Fall kann AMBOSS entsprechend Ziffer 5.6.2. außerordentlich kündigen.

5.7. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.7.1. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages richtet sich nach dem gewählten Angebotsmodell. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages beginnt mit der Freischaltung des AMBOSS Programms und endet nach Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums, sofern der Einzel-Lizenzvertrag nicht verlängert wird. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, das AMBOSS Programm zu nutzen. Das Nutzerkonto bleibt nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestehen.

5.7.2. Nutzungsberechtigte können ihren Einzel-Lizenzvertrag jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzerkonto oder den AMBOSS Kundendienst kündigen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsmodell. Eventuell geleistete Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet, auch wenn der Nutzungsberechtigte das AMBOSS Programm nicht genutzt hat.

5.7.3. Sofern der Nutzungsberechtigte AMBOSS vor Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums nicht mitteilt, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, ist dem Nutzungsberechtigten bewusst, dass sein Einzel-Lizenzvertrag automatisch weiterläuft, und er ermächtigt AMBOSS die jeweils gültige Nutzungsgebühr mittels der vom Nutzungsberechtigten hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

5.7.4. Sowohl der Nutzungsberechtigte als auch AMBOSS haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens AMBOSS liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn (1) der Nutzungsberechtigte mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug gerät, (2) AMBOSS den Betrieb dauerhaft einstellt oder (3) der Vertragsgegenstand oder AMBOSS wegen der Durchführung dieses Vertrages außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen sollte.

5.7.5. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Nutzungsentgelte.

5.7.6. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben von den vorstehend geregelten Kündigungsrechten unberührt.

5.8. Widerrufsrecht

5.8.1. Ist der Nutzungsberechtigte Verbraucher gemäß § 13 BGB, hat der Nutzungsberechtigte das Recht, den Einzel-Lizenzvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

5.8.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzungsberechtigte AMBOSS (Torstraße 19, 10119 Berlin, Telefonnummer: +49 30 57702210, E-Mail: hallo@amboss.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzungsberechtigte kann dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

5.8.3. Der Nutzungsberechtigte kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite www.amboss.com/de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird AMBOSS ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzungsberechtigte die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.8.4. Wenn der Nutzungsberechtigte den Einzel-Lizenzvertrag widerruft, hat AMBOSS ihm alle Zahlungen, die AMBOSS von ihm erhalten hat, einschließlich gegebenenfalls anfallender Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Nutzungsberechtigte eine andere Art der Lieferung als die von AMBOSS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrages bei AMBOSS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AMBOSS dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzungsberechtigte bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzungsberechtigten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Nutzungsberechtigte verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er AMBOSS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er AMBOSS von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5.9. Verfügbarkeit des AMBOSS Programms

5.9.1. AMBOSS ist gegenüber dem Nutzungsberechtigten verpflichtet, das AMBOSS Programm monatlich zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Das AMBOSS Programm ist so auf einem Server zu speichern, dass es für den Nutzungsberechtigten über das Internet erreichbar ist.

5.9.2. AMBOSS stellt das AMBOSS Programm mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,1 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Zeitraum außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind die in Ziffer 5.9.3. geregelten täglichen Aktualisierungs- und Wartungszeiten, die in Ziffer 5.9.4. geregelten weiteren Wartungszeiten sowie die in Ziffer 5.9.5. vom IMPP geforderten Zugangssperren. Derartige Einschränkungen bleiben bei der Feststellung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.

5.9.3. Täglich zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens deutscher Zeit können Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeit steht das AMBOSS Programm eventuell kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

5.9.4. AMBOSS wird weitere, vorhersehbare Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden zuvor durch Hinweis auf der Webseite anzeigen. Rechtzeitig angezeigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 5.9.2., sofern sie nicht länger als 60 Minuten dauern.

5.9.5. AMBOSS ist, durch die im AMBOSS Programm dargestellten und dazu lizenzierten Original-Prüfungsaufgaben des IMPP, verpflichtet, eine generelle Zugangssperre jeweils für den Zeitraum beginnend 30 Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn, andauernd bis zum Ablauf von 2 Stunden nach dem offiziellen Prüfungsende des schriftlichen Teils des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, zu gewährleisten. Die genauen Prüfungszeiten sind den Internetseiten des IMPP jeweils einen Monat vor Prüfungstermin zu entnehmen.

5.10. Gewährleistung, Minderung der Nutzungsgebühr

5.10.1. Nutzungsberechtigte, mit denen AMBOSS einen Einzel-Lizenzvertrag abgeschlossen hat, sind im Falle eines Ausfalls des AMBOSS Programms außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten oder im Falle von auftretenden Mängeln, die die Nutzungsmöglichkeit des AMBOSS Programms erheblich einschränken (jeder Fall für sich nachfolgend: „Ausfall“), nach folgenden Maßgaben zur Minderung bzw. Rückforderung der anteilig für einen Monat geschuldeten Nutzungsgebühr für den Kalendermonat berechtigt, in dem der Ausfall aufgetreten ist:

Bei einem Ausfall von mehr als

  • 6,5 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 5 %
  • 15 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 12,5 %
  • 24 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 25 %
  • 48 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 50 %
  • 72 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 100 %

der monatlich anteiligen Nutzungsgebühr gemäß Einzel-Lizenzvertrag. Nutzungsberechtigten, die nicht zugleich Vertragspartner eines Einzel-Lizenzvertrages mit AMBOSS sind, stehen im Fall eines Ausfalls keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Minderung zu.

5.10.2. Mit jedem Monat Laufzeit, in dem es nicht zu einer Minderung kommt, wird die Summe aus 6,5 Stunden minus der tatsächlich aufgetretenen Ausfallzeit als Ausfallzeitgutschrift gutgeschrieben. Treten später während der Vertragslaufzeit Ausfälle auf, werden diese Zeiten zunächst von der gesamten Ausfallzeitgutschrift abgezogen, das heißt, es kann erst zur in Ziffer 5.10.1. genannten prozentualen Minderung kommen, wenn keine ausreichende Ausfallzeitgutschrift für die im betreffenden Monat aufgetretenen Ausfälle vorhanden ist.

5.10.3. Die Minderung kann als Rückerstattung angefordert oder mit einer nachfolgend zu zahlenden Nutzungsgebühr verrechnet werden.

5.10.4. Eine Gewährleistung bzw. Minderung nach dieser Ziffer 5.10. ist für Ausfälle oder Störungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Pandemien) ausgeschlossen.

5.10.5. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Beschränkungen gem. Ziffer 12. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

6. Aktivierung und Nutzung des AMBOSS Programms im Rahmen eines Testzugangs oder einer Sonderaktion

6.1. In Fällen, in denen AMBOSS das AMBOSS Programm zunächst als Testzugang oder im Rahmen einer Sonderaktion für eine begrenzte Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang bereit. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung wird in diesen Fällen nicht begründet. AMBOSS behält sich in diesen Fällen zudem das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken oder die Nutzung des AMBOSS Programms ganz zu beenden. Für die Nutzung des AMBOSS-Zugangs gelten die AMBOSS Nutzungsbedingungen. Insbesondere gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 12. der AMBOSS Nutzungsbedingungen.  

6.2. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die unter www.amboss.com/de/de-legal/nutzungsbedingungen eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Aktivierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des AMBOSS Programms ab. AMBOSS bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Aktivierungsbestätigung). AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Aktivierung des Zugangs zum AMBOSS Programm an.

6.3. Sowohl AMBOSS als auch der Nutzungsberechtigte sind im Fall solcher unentgeltlichen Nutzungen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

6.4. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungszeit steht das AMBOSS Programm nicht mehr zur Verfügung. Das bloße Nutzerkonto bleibt bestehen.

7. Zusatzfunktion Insights-Dashboard bei Campus-Lizenzen

7.1. Um eine optimale Lernerfahrung sowie die Bewertung und Begleitung von Lern- und Prüfungsleistungen von studierenden Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, bietet AMBOSS Institutionellen Vertragspartnern nach individueller Vereinbarung die Funktion, dass Lernleistungen von Studierenden über ein sog. Insights-Dashboard von Lehrenden/Hochschul-Mitarbeitenden einsehbar sind. Hierdurch können Studierende von ihren Lehrenden bei ihren Lernleistungen über das AMBOSS Programm individuell unterstützt werden oder Hochschul-Mitarbeitende und/oder Lehrende sich ein Gesamtbild zur Lernleistung der Studierenden verschaffen. Bei Buchung der Funktion durch eine Hochschule stellt AMBOSS den Lehrenden der jeweiligen Hochschule Nutzungsdaten ihrer teilnehmenden Studierenden über das Insights-Dashboard zur Verfügung. Die bereitgestellten Daten dürfen nur zu den vorstehend genannten Zwecken von den Lehrenden genutzt werden.

7.2. Der Nutzungsberechtigte wird über die Aktivierung dieser Zusatzfunktion vorab informiert. Näheres hierzu ist den Datenschutzhinweisen unter www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz zu entnehmen.

8. AMBOSS-Netzwerk

8.1. AMBOSS stellt Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur Verfügung, sich mit ihrem Nutzerprofil und ihren Aktivitäten im AMBOSS-Netzwerk zu präsentieren und mit anderen Nutzungsberechtigten in Kontakt zu treten und z.B. über geteilte Notizen zu interagieren. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene Informationen (z.B. Name, Institution, Abteilung, Fachrichtung etc.) für andere Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar zu machen und sich mit anderen Nutzungsberechtigten zu vernetzen. Der Nutzungsberechtigte kann diesen Dienst in seinem Nutzerkonto aktivieren bzw. deaktivieren, indem er durch entsprechende Einstellung alle oder einzelne Daten und Informationen für alle oder ggfs. nur bestimmte Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar macht.

8.2. Möchte sich der Nutzungsberechtigte mit einem anderen Nutzungsberechtigten auf AMBOSS vernetzen, kann er eine Kontaktanfrage stellen, die dem angefragten Nutzungsberechtigten in seinem Nutzerkonto und/oder per E-Mail durch AMBOSS zugestellt wird. Der angefragte Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, die Anfrage anzunehmen oder sie abzulehnen.

8.3. Mit Aktivierung der AMBOSS-Netzwerk-Funktion erklärt sich der Nutzungsberechtigte einverstanden, dass AMBOSS ihn a) per Nachricht in seinem Nutzerkonto und/oder b) per E-Mail über Kontaktanfragen von anderen Nutzungsberechtigten informiert und ihm Nachrichten von angenommenen Kontakten weiterleitet.

9. Nutzungsrechte

9.1. AMBOSS räumt dem Nutzungsberechtigten, für die Dauer der Laufzeit des jeweiligen Einzel-Lizenzvertrages oder Institutionellen Lizenzvertrages bzw. der Test- oder Sonderaktion, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Nutzungsvertrag umfassten Inhalten des AMBOSS Programms ein. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.

9.2. Die Nutzung umfasst das Laden, Speichern, Anzeigen und Sichtbarmachen des AMBOSS Programms über die AMBOSS Desktop-Version sowie die AMBOSS iOs App und Android-App.

9.3. Jede über die vorgenannte Nutzung hinausgehende Verwertung zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte, insbesondere Verleih, Vermietung, Veräußerung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung und Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software, des AMBOSS Programms, der Inhalte, oder der Freischaltcodes ist ausgeschlossen. Der Nutzungsberechtigte ist nicht befugt, das AMBOSS Programm in irgendeiner Form kommerziell zu nutzen, etwa indem das AMBOSS Programm als eigener Service gegenüber Dritten angeboten wird. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnung dürfen weder verändert, noch beseitigt werden.

9.4. Die Weitergabe eines Zugangs zum AMBOSS Programm an andere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die in Institutionellen Lizenzverträgen mit AMBOSS vereinbarte Vergabe von Zugängen zum AMBOSS Programm durch Institutionelle Vertragspartner im vertragsgemäßen Umfang. Verletzt der Nutzungsberechtigte diese Regelung aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann AMBOSS nach vorheriger Abmahnung des Nutzungsberechtigten den jeweiligen Zugang zum AMBOSS Programm sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Fällt der gesperrte Zugang zum AMBOSS Programm unter einen Institutionellen Lizenzvertrag, stellt AMBOSS auf Wunsch des Institutionellen Vertragspartners einen Alternativzugang für einen anderen Nutzungsberechtigten bereit.

9.5. Beruht der Zugang zum AMBOSS Programm auf einem Institutionellen Lizenzvertrag, endet das Recht zur Nutzung des AMBOSS Programms nicht nur mit Beendigung des Institutionellen Lizenzvertrages oder wenn der Institutionelle Lizenzvertrag so angepasst wird, dass er keinen Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten mehr vorsieht, sondern auch dann, wenn der Nutzungsberechtigte wegen einer Änderung der Umstände nicht mehr für eine Nutzung des AMBOSS Programms autorisiert ist, d. h. bei Studierenden wegen Exmatrikulation des Studierenden, bei Lehrpersonal wegen Beendigung der Lehrtätigkeit beim Institutionellen Vertragspartner, bei Ärzten oder anderem klinischen Personal wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Institutionellen Vertragspartner.

9.6. AMBOSS behält sich die Nutzung sämtlicher Inhalte des AMBOSS Programms zum Text und Data Mining vor. Damit erklärt AMBOSS einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Absatz 3 UrhG / Art. 4 Absatz 3 DSM-Richtlinie. Das Abspeichern und Verwenden der Inhalte des AMBOSS Programms für das Text und Data Mining zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken außerhalb der wissenschaftlichen Forschung ist damit ohne Zustimmung von AMBOSS unrechtmäßig.

10. Urheberrechte

Das AMBOSS Programm ist – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt und darf außerhalb des in diesen AMBOSS Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzungsumfangs nur mit schriftlicher Genehmigung von AMBOSS, und im Fall der Original-Prüfungsaufgaben des IMPP nur mit Zustimmung des IMPP, genutzt werden. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der Nutzungsberechtigte darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch zu Bildungszwecken abrufen, speichern und nutzen.

11. Datenschutz

Datenschutzrechtliche Hinweise mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des AMBOSS Programms finden sich unter www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz.

12. Haftung

12.1. Soweit sich aus den AMBOSS Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet AMBOSS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2. Alle Inhalte des AMBOSS Programms wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Auch die Freigabe von neuen Inhalten setzt eine mehrstufige Qualitätskontrolle voraus. AMBOSS übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, dies betrifft etwa Angaben über Verfahrensweisen (insb. diagnostische und therapeutische Algorithmen), Anwendungen, Applikationsformen und Dosierungen. Das gleiche gilt für die Frage, ob im Rahmen von Therapiehinweisen angegebene Handelspräparate nach ihrem Zulassungsstatus in der jeweiligen Indikation eingesetzt werden dürfen.

12.3. Trotz sorgfältiger Prüfung bei einer eventuellen Verlinkung oder Einbettung von Inhalten Dritter innerhalb des AMBOSS Programms übernimmt AMBOSS für die Inhalte fremder Seiten und deren Verfügbarkeit keine Haftung. Für den Inhalt sowie die Verfügbarkeit fremder Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, auch wenn diese auf www.miamed.de und/oder www.amboss.com und/oder deren Unterseiten verlinkt oder darin eingebettet sind.

12.4. Sofern AMBOSS Rechner zur Bestimmung von klinischen Maßzahlen zur Verfügung stellt, basieren die angewandten Formeln auf renommierten Studien und wurden mehrfach von AMBOSS geprüft. Trotz sorgfältiger Prüfung kann AMBOSS jedoch keine Haftung für die Ergebnisse übernehmen. Die Rechner dienen lediglich Lern- und Trainingszwecken.

12.5. Auf Schadensersatz haftet AMBOSS – gleich aus welchem Rechtsgrund – auch nach dem Vorstehenden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMBOSS, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzungsberechtigte regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von AMBOSS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden AMBOSS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzungsberechtigte als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

13.2. Ist der Nutzungsberechtigte Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus den AMBOSS Nutzungsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen oder Erklärungen auf Grundlage der AMBOSS Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.

14.2. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen werden mit einer angemessenen Frist vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Nutzungsberechtigten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Nutzungsberechtigte in dem Angebot besonders hingewiesen.

14.3. Sollte eine Bestimmung der AMBOSS Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.