Nebenjobs im Studium
Dein Bankkonto ist leer und du möchtest gerne mit deinen Freunden in den Sommerurlaub? Oder du suchst eine Nebentätigkeit, um während deines Studiums dauerhaft etwas Geld zu verdienen?
Der folgende Artikel liefert dir die nötigen Informationen für deinen perfekten Start in den Nebenjob.
Was muss ich beachten…
… wenn ich BAföG bekomme?
Wenn du während deines Studiums BAföG beziehst, darfst du in 12 Monaten Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit dem Kalenderjahr!) grundsätzlich nicht mehr als 5.400 Euro brutto verdienen. Monatlich entspricht das einer Obergrenze von 450 Euro (Minijob). Dies ist der sogenannte Freibetrag. Arbeitest du selbstständig, liegt das zulässige Einkommen bei nur 4.410 Euro brutto. Hast du bereits Kinder, darfst du dich über höhere Freibeträge freuen und mehr verdienen.
Erhältst du mehr als die oben genannte Summe, läufst du Gefahr, dein Einkommen von deiner BAföG-Förderung abgezogen zu bekommen oder den Anspruch auf BAföG zu verlieren.
Beachte: Die Förderungshöchstdauer von BAföG ist stets an die Regelstudienzeit deines Studiengangs gekoppelt. Versuche dich deshalb trotz deines Nebenjobs auch weiterhin auf dein Studium zu konzentrieren.
… wenn ich noch familienversichert bin?
Bis zum 25. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, über die Krankenversicherung der Eltern weiterhin familienversichert zu bleiben. Mit dem vollendeten 25. Lebensjahr erlischt dieser Anspruch. Ab dann musst du dich selbstständig versichern und die monatlichen Krankenkassenbeiträge selbst entrichten.
Um Teil der Familienversicherung zu bleiben, dürfen Studenten monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Je nach Stundenlohn ergibt sich daraus rechnerisch die mögliche Höchstarbeitszeit pro Monat.
In der Vorlesungszeit sind maximal 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit erlaubt (z.B. im Rahmen eines Werkstudentenjobs, weitere Infos siehe unten). Für maximal 26 Wochen jährlich sind außerhalb der Vorlesungszeit auch mehr als 20 Stunden pro Woche möglich.
… wenn ich Kindergeld bekomme?
Seit 2012 wird Eltern das Kindergeld unabhängig von Einkünften des Kindes gezahlt. Beim Jobben gibt es für dich als Kind somit keine Einschränkungen.
Ausnahme: Es wurde bereits eine Ausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen. Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, gilt hier eine Höchstarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche (Werkstudentenregelung). Für einen Zeitraum von 2 Monaten darf diese auch überschritten werden, solange die 20-Stunden-Grenze im Jahresmittel eingehalten wird.
Unbedenklich sind generell Beschäftigungen im Rahmen der Ausbildung oder Minijobs.
… wenn ich Waisenrente beziehe?
Die Einkommensanrechnung bei der Waisen- und Halbwaisenrente wurde 2015 vollständig aufgehoben. Ein Einkommen reduziert die Höhe der Zahlung von volljährigen Bezugsberechtigten daher nicht mehr, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Eine BAföG-Förderung wird ebenfalls nicht auf die Waisenrente angerechnet.
Arbeitsrecht als Student
Unabhängig von der Beschäftigungsform haben Studierende laut Arbeitsrecht die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer/innen.
Hierzu zählen unter anderem:
a) Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro/Stunde (Ausnahme: Pflichtpraktika während des Studiums, z.B. Famulaturen)
b) Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag
c) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen jährlich
d) Anteilig berechneter Urlaubsanspruch. Bei einem Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub jährlich, ergibt sich bei einer Beschäftigung von 2 Monaten in den Semesterferien ein Anspruch von 4 Tagen Urlaub während dieses Zeitraums. Nimmst du den Urlaub nicht, besteht das Recht auf eine Auszahlung dieser Arbeitstage (Urlaubsentgeltung).
Beachte hier unbedingt vor Arbeitsantritt die Regelungen diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag.
Welche Vertragsmöglichkeiten haben Studierende?
Es gibt mehrere Beschäftigungsmodelle für Studentenjobs.
- Beliebt sind vor allem die geringfügigen Beschäftigungen, in Deutschland auch Minijob genannt. Hierbei darfst du die monatliche 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Die Anzahl der Stunden, die du arbeiten darfst, hängt von deinem Stundenlohn ab. Wer einen Minijob ausübt, zahlt keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung (sozialversicherungsfreie Beschäftigung). Für die Rentenversicherung besteht hingegen weiterhin eine Versicherungspflicht, allerdings gibt es die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Vor Arbeitsantritt kannst du deinen Arbeitgeber darauf ansprechen.
Im Rahmen eines Werkstudentenvertrages gibt es ebenfalls die Möglichkeit, sozialversicherungsfrei beschäftigt zu werden, vorausgesetzt es wird während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Für maximal 26 Wochen jährlich darf außerhalb der Vorlesungszeit auch mehr gearbeitet werden.
Werden diese Bedingungen erfüllt, zahlen Studierende keine Beiträge zur Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge zur Rentenversicherung müssen allerdings geleistet werden.
Beachte: Übst du mehrere Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern aus (auch kurzfristige Beschäftigungen oder einen Minijob), werden diese zeitlich zusammengerechnet.Sozialversicherungspflichtig sind allerdings Studierende, die- während eines Urlaubssemesters arbeiten
- im Promotionsstudium eingeschrieben sind
- ein duales Studium ausüben
- in Teilzeit studieren
- ein Zusatzstudium in der gleichen Fachrichtung oder ein Ergänzungsstudium absolvieren, das der beruflichen Spezialisierung oder Weiterbildung dient (davon ausgenommen sind ein Zweitstudium in einer anderen Fachrichtung oder ein Masterstudiengang)
Wo finde ich Studentenjobs?
Bei der Jobsuche sind deiner Kreativität und deinen Interessensgebieten keine Grenzen gesetzt. Hast du bereits eine Ausbildung oder Vorerfahrung in einer Branche, lohnt es sich daran anzuknüpfen und in diesem Bereich zu suchen. Zahlreiche Stellenanzeigen findest du z.B. über Suchportale im Internet. Du hast Interesse an einem uniinternen Job? Dann lohnt sich der Blick auf das Karriereportal deines Lehrstuhls. Einige Hochschulen haben auch eigene Apps oder Stellenbörsen, über die man sich bewerben kann.
Mit diesen Tipps sollte dem Start in den Nebenjob nichts mehr im Weg stehen. Der Sommerurlaub kann kommen!
Weitere Informationen zum Thema Nebenjob findest du ebenfalls bei deiner ASTA-Studienvertretung, dem Deutschen Studentenwerk oder auf www.minijob-zentrale.de.
Du hast schon einen Nebenjob und beim Blick auf den Lohnzettel gar keinen Überblick? Den STEIGBÜGEL Ratgeber-Artikel “Die Gehaltsabrechnung” und viele weitere Artikel rund um Studium, PJ, Bewerbung und Berufseinstieg findest du beim Klick auf den Button!