Die erste Gehaltsabrechnung

Wie lese ich meinen ersten Lohnzettel?

In unserem Artikel über den Arbeitsvertrag konntest du bereits nachlesen, dass sich die Vergütung nach den jeweiligen Tarifverträgen richtet, die wiederum von der jeweiligen Trägerschaft des Hauses abhängig sind. Da es Krankenhäuser in unterschiedlicher Trägerschaft und Rechtsform gibt, werden also auch die Lohnabrechnungen je nach Abrechnungssoftware etwas unterschiedlich aussehen. Im Kern enthalten Sie jedoch alle die gleichen Informationen.

An einem allgemeinen Muster möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen:

Persönliche Angaben zum Beschäftigten

Neben der obligatorischen Personalnummer und dem Geburtsdatum wird in der Folge zwischen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angaben unterschieden.

Steuerrechtliche Angaben sind die Steuerklasse (StKl, hier “1”, also in der Regel für ledige Personen), der Faktor nach dem Faktorverfahren zur gerechteren Lohnsteuerverteilung zwischen Ehegatten der Steuerklassen IV / IV (falls beantragt), Kinderfreibeträge (Ki.Frbtr.), die Konfession (wichtig für die Kirchensteuer), auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerfreibeträge, die steuerpflichtigen Tage im betreffenden Kalendermonat (St.-Tg., also die Tage, in denen du in der Regel Lohnsteuer zahlen musst, hier für September 2013) und die für das Finanzamt sehr relevante Steuer-ID.

Sozialversicherungsrechtliche Angaben sind die für die Sozialversicherungsträger sehr wichtige Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer), der Name deiner Krankenkasse, dein Personengruppenschlüssel (PGRS = 101 bedeutet “sozialversicherungspflichtig Beschäftigter”, das bist du als frisch gebackener Arzt im Krankenhaus), dein Beitragsgruppenschlüssel (BGRS = 1111 bedeutet versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und die sozialversicherungspflichtigen Tage im betreffenden Kalendermonat (SV-Tg., also die Tage, in denen du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst, hier für September 2013).

Außerdem ist zu sehen, dass die Beschäftigung am 1. März 2003 begann (Eintritt).

Auskunft über Arbeits- und Urlaubszeiten

In der ersten Zeile sind die Urlaubszeiten angegeben. Wir können ablesen, dass der Urlaubsanspruch 24 Tage beträgt, 16 Urlaubstage bereits genommen wurden und noch 8 Urlaubstage für das Kalenderjahr übrigbleiben.

In der zweiten und dritten Zeile werden Arbeits- und Fehlzeiten getrennt nach Tagen und Stunden gegenübergestellt. Allerdings werden die Eintragungen hier nicht immer so genau genommen. Gerade für angestellte Ärzte, die Überstunden machen, kann die vierte Zeile interessant sein: Dort werden Arbeitsstunden (Zeitlohn Std.), Überstunden (Überstd.) und bezahlte Stunden (Bez. Std.) eingetragen.

Allgemeine Hinweise

Wichtig für dich sind die Angabe deiner tariflich festgelegten, wöchentlichen Arbeitszeit oder der Stundenlohnsatz (als Assistenzarzt erhältst du aber grundsätzlich ein nach Monaten, nicht nach Stunden bemessenes Arbeitsentgelt).

Zeiten der “Unterbrechung” meint Zeiten, in denen dein Beschäftigungsverhältnis aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ruht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du für längere Zeit arbeitsunfähig, in Elternzeit oder auf Kur bist und währenddessen sogenannte “Entgeltersatzleistungen”, wie zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld oder Übergangsgeld empfängst.

Zusammensetzung der monatlichen Bezüge

Hier sind deine Bezüge aufgelistet, die dem jeweiligen Kalendermonat zugeordnet wurden. Entsprechend erkennt man, wie viele Einheiten (hier: Stunden) mit welchem Faktor (hier: Stundensatz) der jeweiligen Lohnart in deinen Bruttobetrag einfließen. Bei einem festen Grundgehalt wäre dieses Feld beispielsweise leer, da die Bezahlung pauschal für einen Monat erfolgt.

Die Spalten “St”, “SV” und “GB” stehen für “Steuerbrutto”, “Sozialversicherungsbrutto” (SV-Brutto) sowie “Gesamtbrutto” und kennzeichnen mit Buchstaben, in welcher Form die jeweilige Lohnart bei den unterschiedlichen Bruttoarten berücksichtigt wird. Zum Ablesen: Der Stundenlohn ist also steuerrechtlich, aber auch sozialversicherungsrechtlich ein laufender Bezug (L) und fließt als Bestandteil (J) mit in das Gesamtbrutto ein.

Gesamtbrutto

Das “Gesamtbrutto” beinhaltet das “SV-Brutto” und das “Steuerbrutto” inklusive zusätzlicher Einnahmen, die weder steuerpflichtig noch beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind, zum Beispiel Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeiten.

Abzüge und verschiedene “Bruttos”

Warum verschiedene Bruttos? Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen aus dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht.

Von deinem “Steuerbrutto” wird die Lohnsteuer (eine Art der Einkommensteuer), der Solidaritätszuschlag und, bei Konfessionszugehörigkeit, die Kirchensteuer abgezogen. Die Lohnsteuer berechnet sich prozentual aus deinem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, während sich der Soli und die Kirchensteuer aus dem Betrag der Lohnsteuer errechnen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.

Von deinem “SV-Brutto” (alternativ auch separat als “KV-, PV-, RV- und AV-Brutto”) gehen die Beiträge zur Sozialversicherung ab. Das heißt: Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit ihren jeweiligen Beitragssätzen, welche sich ebenfalls prozentual aus deinem Einkommen errechnen. Diese ändern sich jedes Jahr. Eine gute Übersicht über die Beitragssätze für 2018 findest du hier. Für dich gilt der Wert für “Arbeitnehmer”. Die Abzüge des Arbeitgebers (in der Regel die andere Hälfte des Beitragssatzes) sind auf deiner Lohnabrechnung nicht aufgeführt, sondern (praktischerweise) nur die des Arbeitnehmers. Die absoluten Abzüge sind auf der Abrechnung eingetragen und aufsummiert auf der rechten Seite wiederzufinden.

Beispiel zum Ablesen unter “SV”: Das “KV-Brutto”, also die Brutto-Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge, beträgt für die laufenden Bezüge (L) im Abrechnungsmonat 2.052,00 €. Der hieraus sich ergebende Krankenversicherungsbeitrag (KV-Beitrag) beträgt 168,26 € (folglich beträgt der Beitragssatz zur KV in diesem Fall 8,2 % für den Arbeitnehmer).

Nettoverdienst

Dein Nettogehalt oder Nettoverdienst ist der Betrag, der dir als Arbeitnehmer nach all den Abzügen vom Bruttogehalt tatsächlich zusteht.

Weitere Abzüge / Hinzurechnungen

Die hier aufgeführten Beträge erhöhen oder vermindern noch einmal deinen Nettoverdienst. Das können zum Beispiel Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder Vermögensbildung sein (in diesem Fall vermindernde Wirkung).

Jahreswerte

In diesem Abschnitt findest du die Jahreswerte sämtlicher bereits benannter Beträge. Somit sind beispielsweise beim “KV-Beitrag” alle Krankenversicherungsbeiträge von Januar 2013 bis September 2013 mit inbegriffen (hier: 1.559,26 €).

10 Auszahlungsbetrag

Endlich! Der ersehnte Betrag, der auf deinem Konto landet.

Und eines noch: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Arzt

Du kannst dich als Arzt von der Rentenversicherungspflicht, also vom Zahlen der Rentenversicherungsbeiträge, befreien lassen, wenn du dich alternativ für eine Altersabsicherung durch das berufsständische, ärztliche Versorgungswerk entscheidest. Achtung: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt dann immer nur für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis und sollte möglichst zu dessen Beginn beantragt werden. Der Beitragsgruppenschlüssel auf deiner Lohnabrechnung sähe dann folgendermaßen aus: 1011 (0 an zweiter Stelle: kein Beitrag zur RV).

Welche Art der Altersabsicherung die richtige ist – ob nun durch die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches, ärztliches Versorgungswerk –  muss individuell abgewogen werden und hängt nicht zuletzt auch von den eigenen Präferenzen ab. Erste Infos über die verschiedenen Alterssicherungssysteme findest du hier.