Fachkunde im Strahlenschutz

Warum die Qualifikation „Fachkunde im Strahlenschutz“ unerlässlich ist

Kurz und knapp:
  • Nur medizinisches Fachpersonal, das über eine entsprechende Fachkunde verfügt, darf ionisierende Strahlung zur Diagnostik oder Therapie am Menschen eigenständig anwenden.
  • Die Fachkunde erfordert den Besuch mehrerer Kurse sowie den Erwerb praktischer Erfahrung (Sachkunde). Um die Kenntnisse bzw. die Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, muss mind. alle 5 Jahre eine Aktualisierung erfolgen.
  • Falls Ärztinnen und Ärzte ohne Fachkunde unter Aufsicht Röntgenstrahlen am Menschen anwenden möchten, müssen sie zumindest den sog. Kenntniskurs absolviert haben.

Damit du den Überblick zur Strahlenschutz-Fachkunde behältst, erklären wir dir hier die wichtigsten Begrifflichkeiten und Anforderungen.

Der Weg zur Fachkunde

Wichtige Begrifflichkeiten und Anforderungen

Fachkunde

Als Arzt oder Ärztin kann man diverse Fachkunden zu verschiedenen Zwecken erwerben, die sich in die Bereiche Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin aufteilen lassen. Für die meisten Ärzt:innen ist die Strahlenschutz-Fachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik relevant.

Fachkunde im Bereich der Röntgendiagnostik

· Gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin (Röntgendiagnostik) zu erwerben

· Vorzuweisen, wenn Ärzt:innen selbstständig Röntgenstrahlung am Menschen anwenden oder bereits die rechtfertigende Indikation für die Untersuchung stellen

· Übersicht der zu erwerbenden Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik (zu erwerbende Fachkunden: Rö1–Rö10)

· Für bestimmte Teilgebietsfachkunden sind weitere Spezialkurse zu belegen

Fachkunde im Bereich der Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Die Fachkunde im Bereich der Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist vorzuweisen, wenn ein Arzt / eine Ärztin eigenverantwortlich radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen anwenden oder die rechtfertigende Indikation hierfür stellen.

Leistungen und Antrag auf Erwerb der Fachkunde

Fachkunde im Bereich der Röntgendiagnostik

· Teilnahme an Grund-, Kenntnis- und Spezialkurs(en) im Strahlenschutz

· Sachkundezeit und Untersuchungszahlen

· Ggf. Aktualisierungskurs

Fachkunde im Bereich der Strahlentherapie und Nuklearmedizin

· Teilnahme an Grund-, Kenntnis- und Spezialkurs(en) im Strahlenschutz

· Sachkundezeit und Anwendungszahlen

· Ggf. Aktualisierungskurs

· Fachgespräch

Unabhängig von der angestrebten Fachkunde kann der Grund- und Kenntniskurs als allgemeingültiger Kurs belegt werden.

Diese Leistungen solltest du dir alle bescheinigen lassen und gesammelt bei deiner Ärztekammer einreichen, wenn du deine Fachkunde beantragst. Die meisten Ärztekammern haben hierzu ein eigenes Antragsformular. Zu den konkreten Anforderungen und dem Prozedere des Antrags konsultiere jedoch auf jeden Fall auch die Website deiner Ärztekammer.

Den Grundkurs (mit integriertem Kenntniskurs), Spezialkurs und Aktualisierungskurs kannst du bei AMBOSS als Online-Fortbildung absolvieren. Eine Kursübersicht findest du hier.

Sachkunde

Sachkunde bezeichnet im Strahlenschutz die praktische Erfahrung mit ionisierender Strahlung. Die entsprechenden Anforderungen zur Sachkunde an die Strahlenschutz-Fachkunden sind in einer Empfehlung der SSK zusammengefasst. Es existieren 4 Gebiete, auf denen die Sachkunde im Strahlenschutz erworben werden kann:

· Röntgendiagnostik

· Nuklearmedizin

· Strahlentherapie

· Zahnmedizin

Die Sachkundezeit beginnt mit der Absolvierung des Kenntniskurses, der bei AMBOSS in den Grundkurs integriert ist.

Die Sachkundezeit umfasst das Erlernen theoretischen Wissens (Kurse) sowie die Aneignung praktischer Erfahrung (Mindestzeiten und Untersuchungszahlen) und erfolgt unter der Aufsicht einer fachkundigen Person in einer Klinik oder Praxis. In einem Tätigkeitsbericht müssen die Anwendungszahlen aufgezeichnet werden. Die Bestätigung wird durch aufsichtführende, fachkundige Ärzt:innen monatlich vorgenommen.

Aktualisierung der Fachkunde

Eine Aktualisierung der Strahlenschutz-Fachkunde ist alle 5 Jahre durch den Besuch entsprechender Kurse (z.B. den AMBOSS-Aktualisierungskurs für Fachkunden in der Röntgendiagnostik) erforderlich. Wird eine weitere Fachkunde innerhalb der 5-Jahres-Frist erworben, beginnt die Frist mit Erwerb der weiteren Fachkunde erneut. Auch die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen im Rahmen eines Aktualisierungskurses alle 5 Jahre aufgefrischt werden.

Spezialkurse

Zusätzlich existieren weitere Spezialkurse für die Röntgenanwendung, den Umgang mit Röntgenstrahlen/Röntgentherapie sowie für die Nuklearmedizin. Diese Kurse sind erforderlich, um die notwendige Kompetenz (Fachkunde) in den jeweiligen Anwendungsgebieten zu erlangen. Eine vollständige Übersicht findest du in der Anlage A2 des RS-Handbuchs 3–92 (von 11/2012). Du kannst hier den AMBOSS-Spezialkurs für Röntgendiagnostik buchen.

Teleradiologie

Die Teleradiologie kann beispielsweise nötig werden, wenn in einem kleineren Krankenhaus zwar eine Computertomografie (CT) verfügbar, nachts und an Wochenenden jedoch kein ärztliches Personal mit einer CT-Fachkunde (Rö5) anwesend ist, um die notwendige rechtfertigende Indikation zu stellen.


Teleradiologische Trias

Die Teleradiologische Trias setzt sich zusammen aus eine:r Teleradiolog:in, der Ärztin oder dem Arzt am Ort der Untersuchung sowie einer MTRA (medizinisch-technische:r Radiologieassistent:in). Jede Person muss über entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen, da sie – mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen – die teleradiologische Untersuchung durchführen.


Arzt/Ärztin am Ort der technischen Durchführung
Alle Ärztinnen und Ärzte ohne die erforderliche Fachkunde, die im Rahmen der Teleradiologie als Ärztin bzw. Arzt vor Ort in die „Teleradiologische Trias“ eingebunden sind, benötigen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Teleradiologie). Der Arzt bzw. die Ärztin am Untersuchungsort muss hierfür die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 7.2 der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz“ nachweisen. Die Kursteilnahme beinhaltet auch eine praktische Unterweisung. Zusätzlich ist eine zweiwöchige (arbeitstägliche) praktische Erfahrung im relevanten Anwendungsgebiet der Teleradiologie nachzuweisen, um den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse (Teleradiologie) abzuschließen.Ärzt:innen, die im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sind, benötigen zum Nachweis der Kenntnisse in der Teleradiologie lediglich die praktische Einweisung in die Teleradiologie.


Muster-Teilnahmebescheinigungen
Praktische Unterweisung
Formular zur Einreichung der Teilnahmebescheinigung (Vor der Live-Veranstaltung die unterschriebene Bescheinigung hochladen)
Musterbescheinigung über 14-tägiges Praktikum
Buche den Kenntniskurs Teleradiologie im Strahlenschutz hier.

Noch Fragen?
Bei Fragen zum Erwerb von CME-Punkten in AMBOSS, zu Buchung, Rechnungsstellung und anderen organisatorischen Themen verweisen wir auf unser Help Center. Das AMBOSS Support-Team hilft dir gerne per Telefon, Live-Chat oder E-Mail weiter.

Fortbildungen von AMBOSS

Neben den integrierten CME-Kursen bieten wir weitere buchbare Online-Fortbildungen zu fachgebietsübergreifenden Themen wie Strahlenschutz, Antibiotikatherapie und Sonografie an.