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Messkriterien der Arbeitsplatzbelastung

Letzte Aktualisierung: 30.10.2023

Zusammenfassungtoggle arrow icon

Die toxische Wirkung der meisten Schadstoffe hängt von Konzentration und Dauer der Einwirkung ab – oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes sind dann Effekte zu erwarten. Bei ionisierender Strahlung, terato- oder kanzerogenen Stoffen hingegen besteht die Gefährdung bereits bei minimaler Exposition. Dieser Unterscheidung trägt auch die Differenzierung arbeitsplatzbezogener Schadstoffe Rechnung: Bei „krebserzeugenden“ Stoffen gelten keine Schwellenwerte, sondern „technische Richtkonzentrationen“, bei deren Einhaltung das Lebenszeitrisiko möglichst gering sein sollte.

Für die anderen Dosis-abhängigen, toxischen Schadstoffe wird hingegen der Arbeitsplatzgrenzwert (Konzentration eines Stoffes in der Luft) sowie der biologische Grenzwert (Konzentration im Organismus) bestimmt – hier gelten ungefährliche Schwellenwerte, bei denen eine Schädigung nicht zu erwarten ist.

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Dosis-Wirkungs-Prinziptoggle arrow icon

  • Bei den meisten Noxen: Dosis = Konzentration x Dauer
    • Schwellenwerte, ab denen Effekte auftreten
    • Individuelle Unterschiede (z.B. Allergie)
  • Sonderfall ionisierende Strahlung
    • Deterministischer Effekt: Hohe Dosis erzeugt direkten Schaden
    • Stochastischer Effekt: Bereits kleinste Dosen haben ein statistisches Schädigungsrisiko
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Grenzwertetoggle arrow icon

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

  • Definition
    • Gesetzlich gültiger Grenzwert der durchschnittlichen Konzentration eines Stoffes in der Luft
    • Bezogen auf eine Standardexpositionsdauer (40h/Woche)
    • Aufgeführt in der TRGS 900 (technische Regel für Gefahrstoffe)
  • Basiert überwiegend auf MAK-Werte-Liste
    • Gibt unschädliche Schwellenkonzentration an
    • Unabhängig von technischen Möglichkeiten der Belastungsreduktion
    • Technische Regeln legen fest, wie weit und lange der MAK-Wert überschritten werden darf
    • Zusatz-Bezeichnungen: H (Hautreizung möglich), S (sensibilisierend), teratogen
  • Nicht eingesetzt für: Stoffgemische, radioaktive/kanzerogene Stoffe

Biologischer Grenzwert (BGW)

  • Definition: Gesetzlich gültiger Grenzwert eines Stoffes im Organismus, der im Rahmen des Biological monitoring bestimmt wird
  • Messung
    • In der Regel gemessen durch den Stoff oder seiner Metabolite im Urin und/oder Blut
  • Verfälschung der Messergebnisse
  • Basiert überwiegend auf BAT-Werte-Liste
  • Nicht eingesetzt für: Stoffgemische, kanzerogene Stoffe

Sonderfall kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (KMR-Stoffe)

  • Hier sind keine unbedenklichen Grenzwerte vorhanden
  • Aufgrund der teilweise vorhandenen Unumgänglichkeit des Einsatzes gibt es technische Richtkonzentrationen (TRK)
    • Neues Konzept: Drei Risikobereiche (hohes, mittleres und geringes Risiko) sowie zwei Risikogrenzen (Akzeptanz- und Toleranzschwelle) bezogen auf Lebensarbeitszeitexposition (40 Jahre)

Working Level Months (WLM)

  • Definition: Maßeinheit zur Erfassung der Strahlenexposition in Uranbergwerken
  • Messung: Die gemessene Strahlenkonzentration (in der Einheit „Working Level“, „WL“) in 1 L Luft multipliziert mit der Zeit, die der Arbeiter im Uranbergwerk verbringt
    • 1 WLM entspricht 1 WL (1,3 × 105 MeV) pro 170 Arbeitsstunden
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