Zusammenfassung
Hierbei handelt es sich um eine Schädigung des Pons und cortico-spinaler/-nuclearer Bahnen ohne Schädigung der Formatio reticularis und der höher gelegenen, okulomotorischen Kerne. Dies führt zu einer vollständigen Lähmung der Willkürmotorik mit Ausnahme der Augenmuskeln für vertikale Bewegungen und Lidschluss. Die Patienten sind in ihrer Vigilanz und ihren kognitiven Fähigkeiten nicht eingeschränkt, müssen aber dauerhaft beatmet werden.
Ätiologie
- Traumatisch
- Zentrale pontine Myelinolyse
- Thrombotischer Verschluss der A. basilaris
Symptomatik
- Tetraplegie und Parese fast aller Hirnnerven → Beatmungspflichtig
- Augenmuskeln für vertikale Bewegungen und Lidschluss nicht betroffen!
- Vigilanz nicht eingeschränkt
Diagnostik
Es muss festgestellt werden, inwieweit die Aufnahmefähigkeit des Patienten tatsächlich noch erhalten ist (in Abgrenzung z.B. zum Syndrom der reaktionslosen Wachheit)! Dies gelingt bspw. über akustisch oder somatisch evozierte Potenziale!
Differenzialdiagnosen
AMBOSS erhebt für die hier aufgeführten Differenzialdiagnosen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kodierung nach ICD-10-GM Version 2025
- G83.-: Sonstige Lähmungssyndrome
- G83.5: Locked-in-Syndrom
- P91.-: Sonstige zerebrale Störungen beim Neugeborenen
- P91.8-: Sonstige näher bezeichnete zerebrale Störungen beim Neugeborenen
- P91.80: Locked-in-Syndrom und apallisches Syndrom beim Neugeborenen
- P91.88: Sonstige näher bezeichnete zerebrale Störungen beim Neugeborenen
- P91.8-: Sonstige näher bezeichnete zerebrale Störungen beim Neugeborenen
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2025, BfArM.