Zusammenfassung
Chlorierte und polyzyklische Kohlenwasserstoffe können bei industrieller Fertigung (Dioxine) sowie z.B. in Kühl- und Isoliermitteln oder bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen. Manche dieser Substanzen können nicht nur akut toxisch (z.B. Chlorakne), sondern auch kanzerogen wirken.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Allgemein
- Substanzklassen
- Chloralkane: z.B. Dichlormethan und Trichlormethan (Chloroform)
- Chloralkene: z.B. Vinylchlorid
- Aromatische Chlorverbindungen: Chlorbenzol oder Chlorphenol
- Polychlorierte Substanzen
- Folgen
- Alle oben aufgeführten Stoffe können eine Chlorakne verursachen
- Berühmtes Opfer eines Attentats mit der Folge einer Chlorakne ist Wiktor Juschtschenko
- Hyperkeratosen, Komedonen, Abszesse → Narben
- Alle oben aufgeführten Stoffe können eine Chlorakne verursachen
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (Dioxine)
- Entstehung, Vorkommen und Aufnahme
- Nebenprodukt bei der Synthese chlorierter aromatischer Kohlenwasserstoffe
- Intoxikation vor allem bei industriellen Unfällen (oder z.B. in Müllverbrennungsanlagen)
- Sehr stabil, daher Anreicherung in der Umwelt und Nahrung
- Lipophil → Anreicherung im Fettgewebe
- 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (auch Seveso-Dioxin): Giftigstes Dioxin
- Akute Toxizität
- Chlorakne
- Leberschädigung, Polyneuropathie, Knochenmarksschädigung
- Folgen: Kanzerogenität und Teratogenität
- Berufskrankheit (BK 1310) durch Dioxin-Vergiftung (TCDD-Vergiftung)
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Entstehung, Vorkommen und Aufnahme
- Kühl- und Isoliermittel; Hydraulikflüssigkeit; Weichmacher für Farben und Kunststoffe; Verwendung in Transformatoren und elektrischen Kondensatoren (in Gebäuden u.a. Verwendung in Dichtungsmassen)
- Seit 1989 verboten
- Orale Aufnahme oder Inhalation
- Akute Toxizität: Hautveränderungen (Hyperpigmentierung), unspezifisch
- Folgen
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Vorkommen
- Umweltschadstoff, der bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe (z.B. Diesel, Teer, Öl, aber auch Zigaretten etc.) entsteht
- Akute Toxizität: Gering, evtl. Hyperpigmentation der Haut
- Folgen
- Kanzerogenität v.a. an Haut und Lunge („Schornsteinfegerkrebs“)
- Anerkennung als Berufserkrankung
- Diagnostik: Nachweis über Bestimmung von 1-Hydroxypyren im Urin
Kodierung nach ICD-10-GM Version 2025
- T53.-: Toxische Wirkung von halogenierten aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen
- T53.0: Tetrachlorkohlenstoff
- Tetrachlormethan
- T53.1: Chloroform
- Trichlormethan
- T53.2: Trichloräthylen
- Trichloräthen
- T53.3: Tetrachloräthylen
- Perchloräthylen
- Tetrachloräthen
- T53.4: Dichlormethan
- Methylenchlorid
- T53.5: Fluorchlorkohlenwasserstoffe [FCKW]
- T53.6: Sonstige halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe
- T53.7: Sonstige halogenierte aromatische Kohlenwasserstoffe
- T53.9: Halogenierte aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, nicht näher bezeichnet
- T53.0: Tetrachlorkohlenstoff
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2025, BfArM.