Zusammenfassung
Die begrenzten Ressourcen des Gesundheitswesens haben zu verschiedenen Maßnahmen der Kostendämpfung geführt, zu denen beispielsweise die Selbstbeteiligung (z.B. Zuzahlung bei Medikamenten oder Praxisgebühr (seit 1. Januar 2013 abgeschafft)) gehört.
Selbstbeteiligung (gesetzliche Krankenversicherung)
- Festpreis oder anteilig
- Beispiele: Praxisgebühr (seit 1. Januar 2013 abgeschafft), Zuzahlungen bei Verbandmitteln, Medikamenten, Hilfsmitteln, Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Fahrtkosten oder Haushaltshilfen
- Befreiung
- Patienten <18 Jahre
- Sozialhilfeempfänger
- Personen, deren Bruttoeinkommen den Sozialhilfesatz um nicht mehr als 40% übersteigt
- Belastungsgrenze: Chronisch Kranke sind zu max. 1% ihres jährlichen Bruttoeinkommens selbstbeteiligt, andernfalls zu max. 2%
Zuzahlung bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln nach § 33 SGB V
- Festbetrag
- Maximaler Betrag, der von der Krankenkasse für bestimmte Arznei- und Hilfsmittel erstattet wird
- Sollte der Verkaufspreis über dem Festbetrag liegen, ist die Differenz vom Versicherten selbst zu begleichen
- Zuzahlungsbefreiung
- Von einer Zuzahlung können Arznei- und Hilfsmittel befreit werden, deren Verkaufspreis mindestens 30% unter dem Festbetrag liegt (§ 31 Arznei- und Verbandmittel, SGB V)
- Generika
- Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff eines schon auf dem Markt unter anderem Namen vorhandenen Medikamentes
- Kosten häufig deutlich weniger als das jeweils ursprüngliche Medikament und sind somit häufig zuzahlungsbefreit
- Analogpräparate
- Leicht veränderte molekulare Struktur, sodass der Wirkstoff nicht identisch ist
- Für patentgeschützte Analogpräparate, die keine bessere Wirkung oder nicht weniger Nebenwirkungen zeigen, gilt ebenfalls die Festbetrag-Regel
- Ziel: Schutz des Patienten vor scheinbaren Innovationen
Duales System
- Investitionskosten werden vom öffentlichen Haushalt getragen (bspw. Bau neuer Krankenhäuser)
- Laufende Kosten (Betriebs- und Behandlungskosten) werden von den Krankenkassen und dem Eigenanteil der Patienten getragen
Gesundheitsquote
- Die Gesundheitsquote ist definiert durch das Verhältnis der Ausgaben für die Gesundheit, gemessen am Bruttoinlandsprodukt
- Die Gesundheitsquote liegt in Deutschland seit 1995 relativ konstant bei ca. 10%
Gratifikationskrise
Eine Gratifikationskrise entsteht, wenn Personen für den geleisteten Aufwand (meist beruflich, aber auch z.B. Alleinerziehende) nicht genug Anerkennung bekommen. Personen in Gratifikationskrisen stehen unter hohem psychischen Stress und neigen zu weniger gesundheitsbewusstem Verhalten. Gesundheitsschädigendes Verhalten wird bei Menschen mit niedrigem sozioökonomischen Status häufiger vorgefunden, was auf Gratifikationskrisen zurückgeführt wird.
Das Mielck-Modell stellt den Zusammenhang zwischen Gesundheit bzw. Krankheit und sozialer Schicht genauer dar und besagt, dass Angehörige der Unterschicht an einigen Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, viele Krebsarten, DM Typ II und Adipositas, Schizophrenie und Depression) wesentlich häufiger erkranken als Angehörige der Mittel- und Oberschicht.
Nationale Versorgungsleitlinie
- Definition: Evidenzbasierte, ärztliche Entscheidungshilfen für eine strukturierte medizinische Versorgung
- Ausarbeitung:
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
- Maßnahmen:
- Disease-Management-Programm
- Integrierte Versorgung: Fächerübergreifende Vernetzung von verschiedenen Leistungserbringern, die miteinander kooperieren und sich austauschen