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Rehabilitation

Letzte Aktualisierung: 13.11.2024

Zusammenfassungtoggle arrow icon

Rehabilitation (von lat. rehabilitatio = „Wiederherstellung“) beschreibt Maßnahmen zur Wiederherstellung, Besserung oder Aufrechterhaltung von Funktionen und Leistungen, die eine Teilhabe (Partizipation) am alltäglichen Leben ermöglichen. Sie kann im Anschluss an eine primär kurativ ausgerichtete Akutmedizin erfolgen. Orthopädische Erkrankungen stellen dabei den häufigsten Grund für die Inanspruchnahme von Reha-Maßnahmen dar. Von der medizinischen Rehabilitation kann die berufliche und soziale Rehabilitation abgegrenzt werden.

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Begriffe der Rehabilitationtoggle arrow icon

  • Medizinische Rehabilitation: Mittels gezielter Diagnostik und Therapie werden Erkrankungen behandelt, die zu Störungen und Beeinträchtigungen im Beruf und Alltag führen. Damit soll eine körperliche Behinderung abgewendet bzw. Krankheitsfolgen gemindert werden.
  • Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung, AHB): Zur medizinischen Rehabilitation zählende Maßnahme, die sich unmittelbar an eine Operation bzw. Krankenhausbehandlung anschließt
    • Beantragung i.d.R. mithilfe des Sozialdienstes der zuletzt behandelnden Klinik
    • Antritt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung/Durchführung des Eingriffs
  • Rehabilitationsnachsorge: Sich an die medizinische Rehabilitation anschließende Maßnahme, die berufsbegleitend und wohnortnah stattfindet und zur langfristigen Sicherung erzielter Reha-Erfolge beitragen soll
  • Berufliche Rehabilitation: Integriert Rehabilitationsleistung in den beruflichen Alltag, versucht Pflegebedürftigkeit zu verhindern und weiteren vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen abzuwenden; ökonomische Aspekte stehen im Vordergrund
    • Weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten
    • Dauerhafte Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben versuchen
    • Eintritt in die vorzeitige Erwerbsminderung vermeiden
    • Eine schnelle Rückkehr in das Berufsleben verhindert einen längerfristigen Ausfall von Sozialbeiträgen
  • Soziale Rehabilitation: Fördert Teilhabe an der Gemeinschaft, z.B. durch betreutes Wohnen; Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern
  • Kur: In Kureinrichtungen Anwendung unspezifischer Reize zur Stärkung der Gesundheit, bspw. Quellen, Klima (Seeluft), Salinen
  • Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung: Teil des Reha-Entlassungsberichtes mit Beurteilung von
    • Qualitativem Leistungsvermögen in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    • Quantitativem Leistungsvermögen in Bezug auf
      • Die letzte sozialversicherungspflichtige berufliche Tätigkeit
      • Den allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Akutmedizin ist der kurative Ansatz einer Krankheit. Die Rehabilitation hat die Bewältigung von Krankheitsfolgen/Behinderungen zum Ziel. Dementsprechend ergänzen sich kurative und rehabilitative Behandlungen!

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Rehabilitationsverfahrentoggle arrow icon

Vor jedem Rehabilitationsvorhaben muss Folgendes geprüft werden:

  • Reha-Bedürftigkeit: Sind die Einschränkungen im alltäglichen Leben nicht nur vorübergehend? Sind die ambulanten Maßnahmen ausreichend und vollständig ausgeschöpft worden?
  • Reha-Fähigkeit: Ist der Patient seelisch und körperlich für eine Reha geeignet?
  • Reha-Prognose: Inwiefern profitiert der Patient von einer Reha? Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha-Maßnahme zur Beseitigung bzw. Verbesserung der Beschwerden führt? Ist der Patient überhaupt an einer Reha interessiert und kooperativ?
  • Reha-Ziel: Welche Ziele sollen in der Reha angestrebt werden? Gelingt es, die entstandenen Funktions- und Tätigkeitseinschränkungen zu beheben bzw. lässt sich der Progress weiterer gesundheitlicher Einschränkungen abwenden?

Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente! Reha vor Pflege! Ambulant vor teilstationär und teilstationär vor stationär!

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Leistungsträger (Krankenversicherung SGB V vs. Rentenversicherung SGB VI)toggle arrow icon

Definition Kodierung Kostenträger Problematik
Krankheit
  • Akutmedizinischer Ansatz
    • Kuratives Modell
    • Diagnostik u. Therapie primärer Krankheitserscheinungen
  • Krankenversicherung nach SGB V: Übernimmt die Kosten für medizinische Akutleistungen (inkl. Frührehabilitation) und Heil-/Hilfsmittelversorgung nach Indikationsstellung, z.B. Sehhilfen, Gehhilfen, Hörhilfen
  • Kostenträger der Akuttherapie (Krankenversicherung) strebt kurzen, zeitlich befristeten Aufenthalt in der Akutklinik an, um eine Weiterbehandlung als Rehabilitation zu bewirken.
  • Kostenträger der Rehabilitation streben langen Aufenthalt in der Akutklinik an, um „erfolgreichen“ Abschluss der Kranken(haus)behandlung abzuwarten und nur „Gesunde“ in die Rehabilitation aufzunehmen
Rehabilitation
  • Rentenversicherung nach SGB VI: Übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitation (inkl. Privatunfälle und deren Folgen) bei erwerbstätigen Personen
  • Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger: Übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen (auch Wegeunfälle)
  • Krankenversicherung nach SGB V: Übernimmt die Kosten für die Rehabilitation, wenn andere Sozialversicherungsträger die Leistung nicht erbringen können, bspw. Kosten für die medizinische Rehabilitation bei berenteten Personen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
  • Antragstellung auf Reha-Maßnahmen durch
    • Versicherte selbst
    • Betriebs-/Werksärzte
    • Krankenkasse (MDK, § 51 SGB V)
    • Arbeitsagentur (§ 125 SGB III)
  • Die Zulassung der Rehabilitationseinrichtungen (ambulant wie stationär) erfolgt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), zu deren Mitgliedern u.a. die Leistungsträger wie gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung zählen

Versicherte dürfen Wünsche über einen Rehabilitationsort äußern, es erfolgt jedoch eine indikationsgemäße Entscheidung (§ 9 SGB IX)!

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Bio-psycho-soziales Modell der ICFtoggle arrow icon

  • Kurzbeschreibung: Durch das bio-psycho-soziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wird der Mensch bzw. Patient neben seiner Krankheit zusätzlich im Kontext seines Gesundheitsproblems, seiner personenbezogenen Faktoren und den auf ihn wirkenden Umweltfaktoren erfasst. Dabei wird insb. die Partizipation (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) als zentrales Ziel der Rehabilitation angesehen (siehe auch: Diagnose- und Klassifikationssysteme)

Weitere Testinstrumente in der Rehabilitation

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Indikationen und Behandlungsmethoden der Rehabilitationtoggle arrow icon

Orthopädische und rheumatische Erkrankungen

  • Ziel: Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit bzw. Mobilisierung des Patienten
  • Mögliche Behandlungsmethoden

Onkologische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen

  • Ziel: Ganzheitliches Therapiekonzept zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft
    • Medizinisch: Krankheitsbewältigung, Rückfallprophylaxe, Symptomkontrolle
    • Beruflich: Wiedereingliederung in den Beruf
    • Sozial: Alltagsbewältigung, Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
  • Behandlungsmethoden: Fokussierung auf folgende drei Therapiesäulen, um eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Ziel: Veränderung des Lebensstils , Stärkung des psychologischen Rückhalts und der Selbstpflege bzw. des Selbstmanagements
  • Mögliche Behandlungsmethoden
    • Entwicklung von Strategien zum Abbau von Risikoverhalten
    • Anleitung zum Stressabbau bzw. zur Stressbeseitigung
    • Regelmäßige selbstständige Kontrollen von Blutdruck, Blutzucker, Blutgerinnung u.ä.

Neurologische Erkrankungen

  • Ziel: Wiederherstellung grundlegender Funktionen bzw. Hilfestellung im Umgang mit funktionellen Einschränkungen entsprechend der neurologischen Erkrankung und der damit zusammenhängenden Schädigung
  • Mögliche Behandlungsmethoden
  • Neurologische Rehabilitation am Beispiel Schlaganfall
    • Phase A: Akutbehandlungsphase
    • Phase B: Frühe Behandlungsphase
      • Inklusive weiterer Intensivmedizin
    • Phase C: Späte Behandlungsphase
      • Intensivbehandlung ist abgeschlossen
    • Phase D: Medizinische Rehabilitationsphase
      • Medizinische Rehabilitation nach Abschluss der Frühmobilisation
    • Phase E: Berufliche Rehabilitation
    • Phase F: Längerfristige Rehabilitationsphase
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Pflege und geriatrische Rehabilitationtoggle arrow icon

  • Geriatrische Rehabilitation
  • Pflegebedürftigkeit: Gilt für Personen, die mehr als 6 Monate auf fremde Hilfe angewiesen sind
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