Zusammenfassung
Ein akustisches Trauma beschreibt eine Schädigung der Haarzellen des Innenohrs, meist durch akute oder chronische Lärmeinwirkung. Während das akute akustische Trauma i.d.R. auf ein einmaliges Ereignis zurückgeführt werden kann, ist das chronische Lärmtrauma Folge einer länger andauernden Exposition gegenüber Lärm. Im Jahr 2014 war die Lärmschwerhörigkeit, ausgelöst durch jahrelanges Arbeiten bei Schalldruckpegeln über 85 dB, die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit.
Definition
- Akustisches Trauma: Durch Schall ausgelöste Schädigung und Degeneration der Haarzellen des Innenohres, die zu einer Schallempfindungsstörung führen
- Akute Traumen
- Knalltrauma: Trauma durch kurze und laute Schalldruckwelle über 1–2 ms, Schalldruckpegel ab ca. 140 dB
- Explosionstrauma: Trauma durch laute Schalldruckwelle von >2 ms mit Schädigung des Trommelfells und/oder Mittelohrs
- Akutes Lärmtrauma: Schalldruckpegeleinwirkung ≥100 dB über längeren Zeitraum [1]
- Chronisches Lärmtrauma (Lärmschwerhörigkeit): Häufige Berufskrankheit (BK Nr. 2301) durch Arbeiten bei jahrelangen Lärmpegeln von ≥85 dB [2]
- Akute Traumen
Symptomatik
Knalltrauma | Explosionstrauma | Akutes Lärmtrauma | Chronisches Lärmtrauma | |
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Dauer |
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Schwerhörigkeit |
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Vestibuläre Symptome |
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Sonstiges |
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Diagnostik
- Anamnese zur Erfassung des auslösenden Traumas
- Tonschwellenaudiometrie (diagnostisches Hauptkriterium!): C5-Senke
- Charakteristisch für akustische Traumen
- Entspricht einem Hörverlust im Bereich der hohen Frequenzen um 4000 Hz (Bereich größter Hörschärfe)
- Es sind sowohl Knochen- als auch Luftleitung betroffen
- Bei akuten Schädigungen ist der Hörverlust potenziell reversibel
- Überschwellige Audiometrie: Lautheitsunterschiede werden vom Patienten verstärkt wahrgenommen (= positives Recruitment)
- Otoakustische Emissionen (OAE): Vermindert oder fehlend
- Otoskopie
- Bei akutem Lärmtrauma und Knalltrauma: Intaktes Trommelfell, evtl. verstärkte radiäre Gefäßzeichnung [3]
- Bei Explosionstrauma: Trommelfellriss
- Bei chronischem Lärmtrauma: Intaktes Trommelfell
Therapie
Therapie der akuten Traumen [4][5]
- Akutes Lärmtrauma: I.d.R. erholt sich das Gehör innerhalb von 24 h von selbst; ansonsten Therapieversuch wie bei Knalltrauma erwägen [3]
- Knalltrauma: Analog zur Hörsturztherapie, siehe auch: Glucocorticoidtherapie bei Hörsturz [4]:
- Frühzeitige medikamentöse Therapie anstreben
- Hochdosiert systemische Glucocorticoidgabe
- Meist ambulant möglich: Bei fehlenden Risikofaktoren für Cortisontherapie
- Stationär
- Bei ein- oder beidseitiger Ertaubung
- Bei kontralateral bereits ertaubtem oder hochgradig schwerhörigem Ohr
- Bei zusätzlicher vestibulärer und/oder neurologischer Symptomatik
- Bei zu erwartenden Nebenwirkungen durch die Glucocorticoidgabe (Diabetes mellitus, arterielle Hypertonie, Glaukom, Depression)
- Bei starker psychosomatischer Beeinträchtigung
- Kontrolle von Blutzucker und Blutdruck bei entsprechenden Vorerkrankungen
- I.d.R. keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Alternative: Orale Therapie mit Glucocorticoiden (bei Patienten ohne relevante Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus oder arteriellen Hypertonus) .
- Kein Ausschleichen der Glucocorticoide notwendig
- Intratympanale Injektion von Glucocorticosteroiden [6]: Bei Kontraindikationen für systemische Glucocorticoide kann eine intratympanale Injektion von Glucocorticosteroiden erfolgen
- Keine Rheologika
- Keine antiviralen Medikamente
- Hyperbare Sauerstofftherapie
- Aktuell keine Empfehlung , in Einzelfällen als Reservetherapie nach erfolgloser Glucocorticoid-Infusionstherapie
- Posttraumatische Lärmkarenz empfehlen
- Explosionstrauma
- Analog zum Knalltrauma
- Ggf. operative Versorgung
- Bei Perilymphfistel bzw. Ruptur der Rundfenstermembran: Tympanoskopie und ggf. Abdeckung der Fistel
- Bei Trommelfellperforation: Lokale Trommelfellaufrichtung und Trommelfellschienung in Lokalanästhesie möglich
- Bei Luxation der Gehörknöchelchen: Tympanoplastik im Verlauf
Therapie der chronischen Traumen
- Keine symptomatische Therapie → Prophylaxe mittels Lärmschutz!
- Zeitnahe Hörgeräteversorgung bei persistierenden Schwerhörigkeiten
Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit
- Definition: Berufskrankheit (BK Nr. 2301) durch Arbeiten bei jahrelangen Lärmpegeln von ≥85 dB [2]
- Ätiologie: Irreversibler Untergang v.a. der äußeren Haarzellen, u.a. aufgrund lärmbedingter mechanischer Schädigung und Reduktion der kochleären Durchblutung
- Symptome
- Über mehrere Jahre langsam entwickelte, beidseitig auftretende Schallempfindungsschwerhörigkeit
- Evtl. Tinnitus (unspezifisch)
- Diagnostik
- Tonschwellenaudiogramm mit C5-Senke beidseitig
- Überschwellige Audiometrie: Lautheitsunterschiede werden vom Patienten verstärkt wahrgenommen (positives Recruitment als Hinweis auf eine kochleäre Schallempfindungsstörung)
- Kein Fortschreiten der Hörminderung nach Beendigung der Lärmarbeit
- Therapie: Keine kausale Therapie → Prophylaxe (Lärmschutz)!
- Prophylaxe
- Lärmpausen können zunächst zu einer Erholung führen
- Eigener Schallschutz durch Tragen von Kopfhörern, Ohrstöpseln
- Lärmdämmung am Arbeitsplatz
- Regelmäßig Kontrolluntersuchungen
Zur Anerkennung als Berufskrankheit muss neben dem Vorliegen der beidseitigen Schallempfindungsstörung und den typischen Untersuchungsergebnissen nachgewiesen sein, dass sich die Schwerhörigkeit im Rahmen der Berufstätigkeit und bei adäquater Lärmexposition (≥85 dB) entwickelt hat!
Ein Verdacht auf Lärmschwerhörigkeit muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden!
Lärmgrenzen am Arbeitsplatz
- Allgemein
- Eine Verzehnfachung der Schallleistung wird etwa doppelt so laut gehört und führt zu einer Erhöhung des Schallpegels um 10 dB
- Bei der Addition von gleich lauten Schallquellen folgt der Anstieg in Dezibel einer logarithmischen Skala, d.h. bei zwei gleich lauten Schallquellen erhöht sich der Schalldruckpegel um ca. 3 dB, bei 10 gleich lauten Schallquellen um 10 dB, bei 100 gleich lauten Schallquellen um 20 dB usw.
- Tageslärm-Expositionspegel: Über die Zeit gemittelter Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht
- Rechtliche Lärmgrenzen am Arbeitsplatz
- Ab einem Lärmpegel von 80 dB muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen
- Bei einem Tageslärm-Expositionspegel >85 dB oder einem Spitzenschalldruckpegel >137 dB muss Gehörschutz getragen werden
- Empfohlene Lärmgrenzen am Arbeitsplatz
- Bei höherer geistiger Anforderung: 55 dB
- Bei Routinetätigkeit: 70 dB
Prognose
- Knalltrauma: Keine Progredienz zur Schwerhörigkeit zu erwarten
- Explosionstrauma: Progredienz zur Schwerhörigkeit möglich, keine komplette Remission
- Chronisches Lärmtrauma: Kein Fortschreiten der Hörminderung nach Beendigung der Lärmarbeit
Kodierung nach ICD-10-GM Version 2025
- H83.-: Sonstige Krankheiten des Innenohres
- H83.0: Labyrinthitis
- H83.1: Labyrinthfistel
- H83.2: Funktionsstörung des Labyrinths
- Funktionsverlust
- Übererregbarkeit
- Unterfunktion
- H83.3: Lärmschädigungen des Innenohres
- Akustisches Trauma
- Lärmschwerhörigkeit
- H83.8: Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Innenohres
- H83.9: Krankheit des Innenohres, nicht näher bezeichnet
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2025, BfArM.