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Akute Intoxikationen - AMBOSS-SOP

Letzte Aktualisierung: 10.3.2025

Allgemeinestoggle arrow icon

Diese AMBOSS-SOP beschreibt das grundsätzliche praktische Vorgehen bei akuten Intoxikationen.

Jede akute Vergiftung (und auch bereits der Vergiftungsverdacht) stellt einen medizinischen Notfall dar!

Bei Bedarf sollten der Rettungsdienst/Notarzt sowie die zuständige Giftnotrufzentrale zeitnah kontaktiert werden!

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Akutanamnesetoggle arrow icon

Die folgenden Informationen sind zur gezielten Therapie bzw. ggf. bei Kontakt mit einer Giftnotrufzentrale/einem Giftinformationszentrum entscheidend. Sie müssen daher im Kontakt mit dem Patienten oder Angehörigen bzw. beteiligten Dritten möglichst vollständig und exakt erfasst werden .

  • Wer ist der Patient?
  • Wo ist der Patient?
  • Welche Ursache hat die Vergiftung?
  • Welche Substanz hat die Vergiftung ausgelöst?
  • Welche Menge wurde aufgenommen?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wie erfolgte die Einwirkung (Expositionspfad)?
  • Welche Symptome sind bereits aufgetreten?
  • Welche Risikofaktoren und Begleiterkrankungen liegen vor?
  • Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen?

Die bei der Akutanamnese eingeholten Informationen sind stets kritisch zu prüfen, insb. wenn sie von Laien stammen!

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Einschätzung der Gefährdungtoggle arrow icon

Zur Objektivierung der Gefährdung und der Ableitung weiterer Maßnahmen sollte der Poisoning Severity Score (PSS) verwendet werden. Die Erhebung des Scores sollte allerdings keinesfalls akut gebotene Maßnahmen verzögern!

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Maßnahmentoggle arrow icon

  • Sicherung der Vitalfunktionen: Vorgehen nach dem cABCDE-Schema
  • Beenden der Exposition
    • Je nach Situation durch Entfernen/Deaktivieren der Giftquelle bzw. Entfernen des Patienten aus dem Einflussbereich
      • Toxische Gefahrenzonen (bspw. bei Brand oder Chemieunfall) müssen zunächst von der Feuerwehr gesichert werden – der Selbstschutz ist stets zu beachten!
    • Giftnotruf kontaktieren: Eine Liste der Giftnotrufzentralen/Giftinformationszentren für Deutschland, Österreich und die Schweiz findet sich unter Tipps & Links
  • Basisdiagnostik
  • Gabe spezifischer Antidote (bei bekannter Noxe)
  • Erwägen einer empirischen Therapie
    • Indikation: Patienten mit möglicher oder gesicherter Vergiftung und eingeschränkter Bewusstseinslage, soweit keine wirksameren spezifischen Maßnahmen zur Verfügung stehen
    • Ablauf: Gabe von
      • Glucose: 25 g i.v. , außer eine Hypoglykämie konnte bereits ausgeschlossen werden
      • Thiamin: Siehe Thiaminsubstitution (prophylaktisch)
      • Naloxon: Bei Patienten mit Atemdepression
        1. Initial: 0,2–0,4 mg i.v.
        2. Falls nach 1–2 min keine Besserung eintritt: Gabe von weiteren 0,2 mg i.v.
        3. Falls weiterhin keine Besserung eintritt und ein starker Verdacht auf Opioid-Intoxikation besteht: Weitere Gaben bis zu einer Gesamtdosis von 10 mg i.v.
      • Flumazenil: Initial 0,2 mg (über 30 s), falls eine reine Benzodiazepin-Vergiftung vorliegt oder der Verdacht darauf besteht
  • Weiteres Vorgehen: Je nach Expositionspfad

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Nach äußerlicher Expositiontoggle arrow icon

Erstmaßnahmen am Ereignisort

Es sollte, abgesehen vom Einsatz spezifischer medizinischer Spülflüssigkeiten, kein Versuch unternommen werden, ätzende Substanzen zu neutralisieren!

Weiterbehandlung

  • Fortführung begonnener bzw. Nachholen noch nicht erfolgter Maßnahmen (bspw. erweiterte Wundversorgung)
  • Kontrolle von Sekundärfolgen (bspw. Schock und/oder Elektrolytverschiebungen bei großflächigen Hautdefekten)
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Nach Ingestiontoggle arrow icon

Erstmaßnahmen am Ereignisort

Induktion von Erbrechen und Magenspülungen sollten am Ereignisort nicht erfolgen!

Versorgung in der Notaufnahme

Aufgrund der Vielzahl möglicher Gifte und klinischer Konstellationen gibt es kein routinemäßiges Vorgehen. Risiko-Nutzen-Abwägungen müssen individuell erfolgen.

Primäre Giftelimination nach Ingestion
Methode Indikation Kontraindikationen
Gabe von Aktivkohle
  • Orale Ingestion eines Gifts, das ausreichend an Aktivkohle adsorbiert wird
  • Anwendung i.d.R. innerhalb von 1–2 h nach Ingestion des Gifts
Induziertes Erbrechen
  • Bei lebensgefährlichen Vergiftungen, sofern die Gabe von Aktivkohle nicht möglich ist
  • Bei Giften, die nicht oder nicht ausreichend an Aktivkohle adsorbieren
  • Bei sehr hoher Ingestionsdosis
Magenspülung
  • Anwendung innerhalb max. 1 h nach Ingestion des Gifts
  • Gefahr eines epileptischen Anfalls
  • Z.n. Ingestion ätzender, großstückiger sowie organischer und/oder tensidhaltiger flüssiger Noxen mit niedriger Viskosität
  • Bei drohenden oder bestehenden Bewusstseinseinschränkungen: Durchführung nur unter Intubationsschutz!
Anterograde
Darmspülung
  • Lebensgefährliche Vergiftungen, bei denen andere Verfahren zur primären Giftelimination nicht ausreichend effektiv sind (insb. bei Ingestion von Giften, die nicht oder nicht ausreichend an Aktivkohle adsorbieren oder die zur Verklumpung neigen, oder bei Ingestion lebensgefährlicher Mengen eines Retardpräparats)
  • Ingestion kleiner rundlicher Fremdkörper oder verpackter Drogen
  • Instabile Vitalfunktionen
  • Heftiges Erbrechen
  • Perforationen/Blutungen im Gastrointestinaltrakt, Ileus
  • Gefahr eines epileptischen Anfalls
  • Bei drohenden oder bestehenden Bewusstseinseinschränkungen: Durchführung nur unter Intubationsschutz!

Intensivmedizinische Weiterbehandlung

  • Fortführung begonnener bzw. Nachholen noch nicht erfolgter Maßnahmen (bspw. Einleitung einer Hämodialyse)
  • Kontrolle von Sekundärfolgen (bspw. Korrektur des Säure-Basen-Haushalts)
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Nach Inhalationtoggle arrow icon

Erstmaßnahmen am Ereignisort

  • Allgemein
    • Gabe von Sauerstoff wenn möglich per Maske mit Reservoir (erreichbare FiO2 0,9) oder nach Intubation (erreichbare FiO2 1,0)
    • Vor allem in schweren Fällen bzw. bei rascher klinischer Verschlechterung: Intubation und Beatmung frühzeitig einleiten
    • Ggf. zusätzlich Inhalation von isotonischer NaCl- und 3-4%iger NaHCO3-Lösung, Hydroxocobalamin i.v. (bei Vergiftung mit Blausäure/Zyaniden, sowie bei Inhalation von Rauch- und Brandgasen) und supportive Medikation (Bronchospasmolytika, Antitussiva)
  • Spezifische Maßnahmen siehe: Methoden der primären Giftelimination nach Inhalation

Weiterbehandlung

  • Fortführung begonnener bzw. Nachholen noch nicht erfolgter Maßnahmen (bspw. Entfernung verbliebener Fremdkörper)
  • Bei Inhalation von Stoffen, die überwiegend unverändert pulmonal eliminiert werden: Therapeutische Hyperventilation erwägen
  • Bei schweren CO-Vergiftungen: Hyperbare Sauerstofftherapie erwägen
  • Kontrolle von Sekundärfolgen (bspw. Behandlung eines Pneumothorax)
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Weitere Maßnahmentoggle arrow icon

Asservierung und Analytik

  • Ziel: Sicherstellung von Untersuchungsmaterial zur toxikologischen Analyse, daraus ggf. Ableitung spezifischer therapeutischer Maßnahmen sowie forensischer Hinweise
  • Geeignetes Untersuchungsmaterial
    • Urin: 50–100 mL in Schraubdeckelgefäß
    • Erbrochenes/Mageninhalt: 50 mL in Schraubdeckelgefäß
    • Blut: 10 mL in Plasma- oder Serumröhrchen (Vollblutröhrchen bei V.a. Schwermetallvergiftung)
    • Zu beachten: Möglichst exakte/detaillierte Beschriftung
  • Falls möglich: Durchführung eines toxikologischen Screenings, bei Erwachsenen auch Bestimmung der Blutalkoholkonzentration

Transport

  • Auf Möglichkeit eines adäquaten Monitorings während des Transportes vom Ereignisort in die Klinik (bzw. innerhalb der Klinik) achten
  • Ausstattung und Kapazität der aufnehmenden Klinik beachten
  • Bei Bedarf (instabile Patienten, große Entfernung) frühzeitig Transport per Luftrettungsmittel veranlassen
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