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Wasserhygiene

Letzte Aktualisierung: 6.12.2017

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Eine flächendeckende Wasserhygiene ist eine wichtige präventive Schutzmaßnahme für die Bevölkerung eines Landes. In Deutschland werden die Vorgaben für die Trinkwasserqualität in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), die Qualität von Badegewässern in den EU-Badegewässerrichtlinien festgelegt. Neben Fäkalkeimen können Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, HPV und zahlreiche weitere Erreger über kontaminiertes Badewasser übertragen werden.

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  • Trinkwasserqualität
    • Trinkwasser muss folgende Qualitäten aufweisen: klar, farblos, geruchlos, geschmacklich einwandfrei
    • Das Trinkwasser in Deutschland besteht zu 75% aus Grund-/Quellwasser und zu 25% aus Oberflächenwasser mit geringerer Qualität
    • Eine Untersuchung auf Pseudomonas-aeruginosa-Kontamination ist nur bei begründetem Verdacht indiziert
    • Stillgelegte Leitungen: In stillgelegten Anschlussleitungen können sich im stehenden Wasser Feuchtkeime (z.B. Legionellen) vermehren. Solche Leitungen sind daher zeitnah zu verschließen und von der Versorgungsleitung spätestens nach einem Jahr völlig abzutrennen. Vor Wiederinbetriebnahme sind sie gründlich durchzuspülen.
    • Grenzwerte: Coliforme Bakterien gelten als Indikatorkeime für Verunreinigungen
  • Trinkwasseraufbereitung: Die Trinkwasseraufbereitung ist insbesondere für Oberflächenwasser indiziert
    • Fällung/Flockung: Entfernung von Trübstoffen mit Eisensalzen (z.B. Aluminium)
    • Filtration mit Aktivkohle: Entfernung von Geschmacks-, Geruchs-, und weiteren Schadstoffen
    • Ionenaustauschverfahren: Entkalkung
    • Bei der Trinkwasseraufbereitung findet keine Entkeimung statt
  • Trinkwasserdesinfektion
  • Infektionen über kontaminiertes Trinkwasser: Shigellose, Cholera, Salmonellose, Pseudomonas aeruginosa (Ionenaustauscheranlagen), Legionellose (Warmwasseranlagen), Hepatitis A/E, Polio, Giardiasis, Amöbenruhr
    • Durch das Kochen von Wasser können die meisten Erreger abgetötet werden
      • Wirkbereich A: Bakterielle Keime einschließlich Mykobakterien, Pilze → Bei 100°C für 3 min
      • Wirkbereich B: Viren → Bei 100°C für 3 min
      • Wirkbereich C: Sporen von Bacillus anthracis → Bei 100°C für 15 min
      • Wirkbereich D: Sporen von Clostridien (Cl. botulinum, Cl. perfringens, Cl. tetani) → Bei 121°C für 15 min oder bei 134°C für 3 min
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Grenzwerte

Bei Nachweis von E. coli oder Pseudomonas aeruginosa (Grenzwert 0 KBE/100 ml-Stand der Verordnung 2006) muss eine sofortige Schließung der kontaminierten Badewassereinrichtung erfolgen!

Schwimmbadinfektionen

Die Untersuchung des Badewassers auf Pseudomonas und Legionellen ist obligat. Typische mit Badewasser assoziierte Erkrankungen

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