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Impfungen allgemein

Letzte Aktualisierung: 27.2.2025

Zusammenfassungtoggle arrow icon

Impfungen sind eine effiziente Maßnahme zur Prävention von Infektionskrankheiten und deren möglichen Folgekrankheiten, sie gelten damit als eine der größten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Durchführung einer Impfung gehört vielfach zum ärztlichen Alltag. Sie erfordert Kenntnisse über die korrekte Impftechnik sowie die Indikationen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen der jeweiligen Impfstoffe. Zusätzlich sind die für Deutschland geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zu beachten.

Siehe auch:

Impfstoffentwicklung bis zur Zulassungtoggle arrow icon

Von der ersten präklinischen Entwicklung bis zur Nutzung vergehen auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen meist 15 Jahre oder länger [1].

Von der Impfstoffentwicklung bis zur Zulassung [1][2][3]

Die folgenden Schritte prägen die Phasen der Impfstoffentwicklung bis zur Nutzung. Während eines öffentlichen Gesundheitsnotstands bspw. im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden einige dieser Phasen beschleunigt (siehe auch COVID-19 - Impfstoffentwicklung).

  • Präklinische Studien: Suche nach neuen Wirkstoffen und erste Überprüfung hinsichtlich der Wirksamkeit und potenzieller Toxizität in der Zellkultur oder im Tierversuch
  • Klinische Studien Phase I bis III: Nach Untersuchung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik (Phase I), kommt es über einer Dosisfindung und Überprüfung der Nebenwirkungen (Phase II) zu der eigentlichen Prüfung der Wirksamkeit (Phase III) (siehe auch Phasen einer Arzneimittelstudie)
  • Zulassungsverfahren :
    • Ziel: Prüfung der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität der Arznei, Durchführung ist abhängig von Art des Arzneimittels/Impfstoffs und Ort der Vermarktung
      • Dezentralisiertes Verfahren (Decentralised Procedure, DCP)
      • Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure, MRP)
      • Zentralisiertes Verfahren: Direkte EU-weite Zulassung (bzw. europäischer Wirtschaftsraum) durch die Europäische Kommission
        • Koordination der europaweiten, zentralisierten Zulassung über die Europäische Arzneimittel-Agentur
        • Europäische Arzneimittel-Agentur richtet Ausschüsse mit jeweils Vertretungen aller Mitgliedsstaaten (aus den nationalen Zulassungsbehörden) ein → Erstellung eines Gutachtens im Peer-Review Verfahren mit abschließender Abstimmung für oder wider einer Zulassung
        • Europäische Arzneimittel-Agentur erstellt einen öffentlichen Bewertungsbericht auf der Grundlage des Gutachtens (European Public Assessment Report, EPAR)
        • Gutachten und öffentlicher Bewertungsbericht sind Grundlage für die Zulassung durch die Europäische Kommission
      • Nationales Verfahren: Zulassung in Deutschland durch die BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
  • Produktion: Durch das jeweilige Pharmaunternehmen

Beurteilung der Wirksamkeit eines Impfstoffs [4]

In klinischen Studien wird die Wirksamkeit eines Impfstoffs anhand epidemiologischer Maßzahlen angegeben. Diese Maßzahlen sind wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Diskussion innerhalb der Zulassungsverfahren.

Formen der Impfungtoggle arrow icon

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Organismus gegen einen Erreger zu immunisieren.

  • Aktivimpfung: Verabreichung eines Impfstoffs (z.B. abgeschwächte Erreger, Erregeranteile) zur (aktiven) Ausbildung einer körpereigenen, längeranhaltenden Immunität. Je nach Zusammensetzung werden unterschiedliche Impfstofftypen unterschieden. [6]
  • Passivimpfung: Verabreichung von Immunglobulinen zum unmittelbaren (passiven) Schutz vor einer Infektionskrankheit. [7]

Aktivimpfungtoggle arrow icon

Überblick [8]

Aktivimpfungen führen durch Verabreichung eines Impfstoffs (z.B. abgeschwächte Erreger, Erregeranteile) zur (aktiven) Ausbildung einer körpereigenen, längeranhaltenden Immunität. Es werden verschiedene Impfstofftypen unterschieden : Klassische Lebend- und Totimpfstoffe sowie neuere genbasierte Impfstoffe (Nukleinsäure- und Vektorimpfstoffe) .

Lebendimpfung

Ein Lebendimpfstoff enthält vermehrungsfähige (aktive), aber abgeschwächte (attenuierte) Krankheitserreger. Die einmalige Impfung bietet bereits einen Impfschutz. Eine zweite Impfung dient nicht der Auffrischung, sondern soll vereinzelte Impfversager erreichen.

Verschiedene Lebendimpfstoffe müssen entweder gleichzeitig geimpft werden oder es muss ein Mindestabstand von 4 Wochen dazwischen liegen!

Immunglobulinpräparate, bspw. zur Behandlung schwerer Verläufe einer Autoimmunerkrankung, interferieren ähnlich einer Passivimpfung mit der Wirksamkeit von Lebendimpfstoffen – ein Abstand von mind. 3 Monaten zur letzten Verabreichung von Immunglobulinen ist bei einer Lebendimpfung zu beachten!

Totimpfung

Totimpfstoffe enthalten inaktivierte Erreger oder (rekombinante) Bestandteile von Krankheitserregern (bzw. deren Toxine). Anders als bei Lebendimpfstoffen reicht die einmalige Impfung bei einem Totimpfstoff i.d.R. nicht aus. Um einen langanhaltenden Impfschutz zu gewährleisten, werden Totimpfungen in mehreren Teilimpfungen durchgeführt und ggf. aufgefrischt.

  • Impfstofftypen
    • Ganzpartikelimpfstoff: Inaktivierte (nicht-vermehrungsfähige, „tote“) Krankheitserreger
    • Spaltimpfstoff/Subunit-Impfstoff: Inaktive oder rekombinante Antigenbestandteile eines Erregers
    • Toxoidimpfstoff: Inaktive Bestandteile der Erregertoxine
    • Adsorbatimpfstoff: Totimpfstoff, bei dem Erreger bzw. Antigenbestandteile an Adsorptionsmittel gebunden sind, bspw. an Aluminiumhydroxid, Aluminiumphosphat oder Calciumphosphat
  • Kombination: Totimpfstoffe können ohne Zeitabstand mit allen anderen Impfungen kombiniert werden
  • Durchführung: I.d.R. als Injektion in den M. deltoideus
  • Unerwünschte Wirkungen: Treten i.d.R. in den ersten 48–72 h nach der Impfung auf (siehe auch: Unerwünschte Wirkungen von Impfungen)

Genbasierte Impfstoffe

Genbasierte Impfstoffe enthalten die genetische Information für Zielantigene der Krankheitserreger. Die Synthese der Zielantigene erfolgt in den Zellen geimpfter Personen. Der erste genbasierte Impfstoff wurde 2020 gegen COVID-19 zugelassen.

Passivimpfungtoggle arrow icon

Streng genommen handelt es sich bei der passiven Immunisierung nicht um eine Impfung: Zum unmittelbaren (passiven) Schutz vor einer Infektionskrankheit werden Immunglobuline direkt verabreicht, daher führen Passivimpfungen nicht zur Entwicklung einer längerfristigen körpereigenen Immunität. [7][15]

Simultanimpfungtoggle arrow icon

  • Definition: Gleichzeitige Impfung mit einem Passivimpfstoff und einem Aktivimpfstoff (Totimpfstoff) [16]
  • Indikation: Als Postexpositionsprophylaxe, z.B. gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Tetanus
  • Durchführung
    • Aktivimpfung grundsätzlich nur mit Totimpfstoffen [17]
    • Injektionen an verschiedenen Körperstellen (am besten an unterschiedlichen Extremitäten) [15]

Bei Simultanimpfungen werden keine Lebendimpfstoffe angewendet!

Indikationen für Impfungentoggle arrow icon

  • Grundimmunisierung (G): Gabe aller Impfstoffdosen, die zum Erlangen eines Impfschutzes notwendig sind
  • Nachholimpfung (N): Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie
  • Auffrischungsimpfung (A) (Booster-Impfung): Einzelne Impfdosis, die i.d.R. Jahre nach der Grundimmunisierung zur erneuten Verstärkung der Immunantwort verabreicht wird
  • Standardimpfung (S): Impfungen, die gemäß aktueller STIKO-Empfehlungen für alle Menschen empfohlen werden, unabhängig von individuellen Risikofaktoren (siehe auch: Impfkalender )
  • Indikationsimpfung (I): Impfungen für Risikogruppen bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
  • Reiseimpfung (R): Impfung bei Reisen in bestimmte Regionen
  • Berufsbedingte Impfung (B): Impfung bei berufsbedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko
  • Postexpositionelle Impfung: Passive und/oder aktive Immunisierung nach Exposition gegenüber bestimmten Erregern

Du kannst dir den aktuellen AMBOSS-Impfkalender als PDF-Dokument unter „Tipps & Links“ (ganz unten in diesem Kapitel) herunterladen!

Kontraindikationen für Impfungentoggle arrow icon

Kontraindikationen

Keine Kontraindikationen

Folgende Punkte werden teils fälschlicherweise als Kontraindikationen für eine Impfung angesehen:

Bei Kontraindikationen kann nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung in Ausnahmefällen eine Impfung durchgeführt werden!

Impfen - Praktische Aspektetoggle arrow icon

Allgemein

  • Frühestmöglicher Impfzeitpunkt
  • Kombinationsimpfstoffe (multivalent) sind Einzelimpfstoffen (monovalent) vorzuziehen
  • Empfohlene Impfabstände sind einzuhalten
  • Kombination von Impfstoffen verschiedener Hersteller im Regelfall möglich
  • Zur Kombination von Lebend-, Tot- und genbasierten Impfstoffen siehe auch: Lebendimpfstoffe

Bei unvollständigem Impfschutz

  • Berücksichtigung lange zurückliegender Impfungen: Jede Impfung zählt!
  • I.d.R. kein erneuter Beginn der Grundimmunisierung nötig
  • Individuellen Impfplan zur Vervollständigung des Impfschutzes erstellen

Bei fehlender oder unklarer Impfdokumentation

  • Im Zweifelsfall empfohlene Impfungen verabreichen bzw. Grundimmunisierung neu beginnen
  • I.d.R. kein Risiko durch zusätzliche Impfungen (auch bei Mehrfachimpfungen mit Lebendimpfstoffen)

Serologische Kontrollen

Jeder Arztkontakt sollte zum Überprüfen des Impfschutzes und Schließen von Impflücken genutzt werden!

Vorbereitungtoggle arrow icon

Ärztliche Aufklärungspflicht

Eine Aufklärung des Impflings bzw. des Sorgeberechtigten über folgende Punkte ist unabdingbar, um eine wirksame Einwilligungserklärung abgeben zu können. Die Aufklärung ist eine nicht delegierbare ärztliche Leistung. [23]

  • Inhalt der Aufklärung
    • Zu verhindernde Krankheit und Therapiemöglichkeiten
    • Nutzen und Risiken der Impfung
    • Kontraindikationen
    • Durchführung der Impfung
    • Beginn und Dauer des Impfschutzes
    • Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung
    • Mögliche Arzneimittelnebenwirkungen
    • Notwendige Folge- und Auffrischungsimpfungen
  • Bedingungen der Aufklärung
    • Ärztliche Aufklärung
    • Muss mündlich erfolgen, Möglichkeit zum Fragenstellen lassen
    • Aufklärungsmerkblätter und mehrsprachige Impfinformationen sind zusätzlich sinnvoll
  • Dokumentation: Aufklärung und Einwilligung bzw. Ablehnung sind in der Patientenakte zu dokumentieren
  • Minderjährige Impflinge
    • Kinder <14 Jahren: Immer Einwilligung der Sorgeberechtigten
    • Jugendliche 14–15 Jahre: Graubereich
    • Jugendliche ≥16 Jahre: Können i.d.R. selbst einwilligen
    • Bei widersprüchlichen Einstellungen der gemeinsam Sorgeberechtigten: Gerichtliche Entscheidung i.d.R. zugunsten der sorgeberechtigten Person, die die Impfung befürwortet
  • Off-Label Use
    • Nur gemäß Empfehlungen gültiger Leitlinien bzw. anerkannter wissenschaftlicher Literatur
    • Ausführliche Aufklärung und Dokumentation zur rechtlichen Absicherung erforderlich
  • Umgang mit Impfkritikern

Auch eine Impfung stellt im juristischen Sinn eine Körperverletzung dar und darf (außer in Notfällen) nur mit entsprechender Aufklärung sowie Einwilligung des Impflings bzw. der Sorgeberechtigten erfolgen!

Applikationsformen

Eine Impfung in den M. gluteus medius ist wegen wichtiger Nerven- und Gefäßverläufe nicht empfehlenswert!

Bereitstellen von Material

Vorbereitung des Impfstoffs

  • Anweisungen des jeweiligen Herstellers beachten!
  • Entnahme aus dem Kühlschrank erst kurz vor der Anwendung [16]
  • Überprüfung [25]
  • Lösung des Impfstoffs: Zwei gängige Varianten
    • Impfstoff wird bereits gelöst (in anwendungsbereiter Spritze) geliefert
    • Lösung des (pulverförmigen) Impfstoffs unmittelbar vor der Impfung (in mitgeliefertem speziellen Lösungsmittel)
  • Schütteln, bis eine homogene Suspension erreicht ist (insb. Adsorbatimpfstoffe) [26]
  • Ggf. Entlüften der Spritze [7]
  • Anbringen der Impfkanüle
    • Kanüle auf Drehgewinde der Spritze drehen oder
    • Kanüle auf Spritze aufsetzen
  • Anwendung des aufgezogenen Impfstoffs innerhalb von 2–5 min [16]

Lagerung von Impfstoffen

Durchführungtoggle arrow icon

Schmerzreduktion

  • Lokale Schmerzreduktion
    • Auftragen von Eisspray für 2–8 s
    • Bei kleinen Kindern (ab der Geburt) sowie besonders ängstlichen Impflingen jedes Alters im Einzelfall Anwendung lokalanästhetischer Salbe (Einwirkzeit 30–60 min)
  • Ablenkungsmanöver: Immer sinnvoll
    • Säuglinge: Nuckeln am Schnuller, Stillen oder orale Gabe einer 25%igen Glucoselösung
    • Kinder : Drücken der Hand der Eltern, Ballon aufblasen, Seifenblasen, Spielzeug, Videos, Gespräche oder Musik
    • Erwachsene: Aufforderung zu husten oder die Luft anzuhalten
  • Bei Verabreichung mehrerer Impfungen: Schmerzhafteste Impfung zuletzt
  • Nicht empfohlen: Erwärmung des Impfstoffs, manuelle Stimulation der Injektionsstelle, Gabe von Analgetika

Durchführung

  1. Händedesinfektion vor Patientenkontakt
  2. Impfling bequem platzieren, angenehme Atmosphäre schaffen
  3. Injektionsstelle desinfizieren und Desinfektionsmittel einwirken lassen
  4. Keine Impfflüssigkeit an Außenseite der Injektionskanüle!
  5. Bei intramuskulärer Injektion: Muskelwulst bilden, ohne dabei die desinfizierte Injektionsstelle zu berühren
  6. Rasches Durchstechen der Haut
  7. Kanüle ausreichend tief einführen
  8. Altersunabhängig ohne Aspiration [27]
  9. Impfflüssigkeit injizieren
  10. Sobald die Impfkanüle entfernt wurde, evtl. austretendes Blut oder Gewebeflüssigkeit mit einem Tupfer abwischen
  11. Impfkanüle im Abwurf entsorgen: „Never recap a needle!“
  12. Pflaster auf Injektionsstelle aufkleben
  13. Bei unmittelbarer Gabe eines 2. Impfstoffs: Prozedere an kontralateraler Extremität wiederholen
  14. Hände desinfizieren nach Patientenkontakt

An der Außenseite der Injektionskanüle darf sich keine Impfflüssigkeit befinden! Falls dies der Fall sein sollte, muss die Kanüle ausgetauscht werden!

Nach der Impfung

  • Beobachten des Impflings: (Prä‑)Synkope rechtzeitig erkennen
    • Symptome: Schwitzen, Blässe, Hör- und Sehstörungen (Ohrenrauschen, „Schwarz vor Augen“, Gefühl von eingeengtem „Tunnelblick“), Schwindel, Benommenheit, Parästhesien
    • Therapie: Gefährdete Personen stützen, rechtzeitig flach hinlegen lassen, ggf. Beine anheben und Kopf tief lagern
  • Dokumentation der Impfung
    • Eintragen von Chargennummer, Handelsname, Impfdatum, Name der Krankheit sowie Stempel und Unterschrift der impfenden Person in
      • Impfausweis, z.B. „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“
      • Alternatives Dokumentationsformular bei fehlendem Impfausweis (siehe: Tipps & Links)
      • Siehe auch: Impfpass
  • Beratung des Impflings
    • Am Tag der Impfung
      • Starke körperliche Anstrengungen (Leistungssport) vermeiden
      • (Übermäßigen) Konsum von Alkohol vermeiden
    • Körperliche Schonung, bis evtl. Nebenwirkungen der Impfung sistieren

Delegierbarkeit von Impfungen [23]

Internationaler Impfausweis (Impfpass)toggle arrow icon

Dokumentation

  • Übersicht über alle bisher erfolgten Impfungen einer Person
    • Vermeiden überflüssiger Impfungen
    • Rechtzeitige Durchführung fälliger Impfungen
  • Was muss immer aufgeführt werden?
  • Außerdem immer: Ärztlicher Stempel und Unterschrift

Inhalt

Gängige Abkürzungen von Impfungen und Handelsnamen

Unerwünschte Wirkungen von Impfungentoggle arrow icon

Impfreaktion (nicht meldepflichtig)

  • Inzidenz: ca. 1:100
  • Definition: Bemerkbare Reaktion des Körpers auf den Impfstoff
  • Auftreten
  • Dauer: ca. 1–3 Tage
  • Symptome
    • Lokale Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit
    • Fieber <39,5 °C (rektal)
    • Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, regionale Lymphknotenschwellung

Moderne Impfstoffe unterliegen einem strengen Zulassungsverfahren und sind sehr gut verträglich. Komplikationen, die über die lokalen Impfreaktionen hinausgehen, sind daher äußerst selten!

Trotz des seltenen Auftretens bei modernen Impfstoffen muss in der Impfdokumentation immer auf das richtige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen hingewiesen werden! (§ 22 IfSG)

Impfkrankheit (nicht meldepflichtig)

Impfkomplikation (meldepflichtig)

Impfschaden (namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt)

  • Inzidenz: ca. 1:1.000.000
  • Definition: Gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Impfung

Vorgehen bei V.a. eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung

  • Namentliche Meldung an das Gesundheitsamt (Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG)
  • Informieren von Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und ggf. Herstellern [30]
  • Entnahme von Untersuchungsmaterialien zur weiteren Diagnostik (z.B. Blutserum oder Stuhlproben)
  • Aufklärung über die gesetzlichen Bestimmungen zur Versorgung nach Impfschäden (§§ 60–64 IfSG)

Impfungen - Alphabetische Übersicht (A-H)toggle arrow icon

Steckbrief Impfungen A–H [16]

Erkrankung

Impfstoff Applikationsart Zeitraum des Impfschutzes Indikationen und Besonderheiten
Cholera
  • Schluckimpfung
  • Schluckimpfung
  • Ab 10 Tage nach Impfung
COVID-19
  • Unbekannt
Denguevirus
  • Unbekannt
  • Nur für in Endemiegebieten lebende Personen im Alter von 9–45 Jahren mit stattgehabter Denguevirus-Infektion
  • Unbekannt
Diphtherie

Frühsommer-
meningo-
enzephalitis

(FSME)

Gelbfieber

Haemophilus influenzae b

(Hib)

  • Unbekannt

Hepatitis A

(HA)

  • Kurzzeitiger Impfschutz für ca. 1 Jahr
    • Monovalenter Impfstoff: Ab 14 Tage nach der 1. Impfdosis
    • Hepatitis-A-B-Kombinationsimpfstoff: Ab 14 Tage nach der 2. Impfdosis
  • Langfristiger Impfschutz für ≥30 Jahre jeweils nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Indikationsimpfung
    • Erkrankungen, die häufige Übertragungen von Blutbestandteilen erfordern
    • Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko, bspw. durch Sexualverhalten
    • Bewohner psychiatrischer Betreuungseinrichtungen
  • Berufsbedingte Impfung
    • Personal im Gesundheitsdienst
    • Berufe mit Abwasserkontakt
    • Personal in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Reiseimpfung [31]
  • Besonderheiten
    • Monovalenter Hepatitis-A-Impfstoff: 2 Impfstoffdosen im Abstand von 6–12 (max. 18) Monaten
    • Kombinationsimpfstoff mit Hepatitis B: 3 Impfstoffdosen im Abstand 0, 1 und 6 Monaten
    • Einsatz auch zur Postexpositionsprophylaxe
  • Für Details siehe

Hepatitis B

(HB)

Herpes zoster (HZ)
  • Unklar
Humanes Papillomavirus (HPV)
  • Unbekannt

Impfungen - Alphabetische Übersicht (I-Z)toggle arrow icon

Steckbrief Impfungen I–Z [16]

Erkrankung

Impfstoff Applikationsart Zeitraum des Impfschutzes Indikationen und Besonderheiten
Influenza
  • Ab 10–14 Tagen nach Impfung [36]
  • Über ca. 1 Jahr
  • Standardimpfung: Alle Personen ≥60 Jahre
  • Indikationsimpfung
    • Schwangere ab 2. Trimenon (bei erhöhtem Risiko ab 1. Trimenon)
    • Personen ≥6 Monate mit Grundleiden
    • In Alters- oder Pflegeheimen lebende Personen
    • Personen, die engen Kontakt zu Risikopatient:innen haben
    • Bei schwerer Epidemie: Alle Personen
  • Berufsbedingte Impfung
    • Gesundheitspersonal
    • Tätigkeiten mit viel Publikumsverkehr
    • Betreuungspersonal von Risikopersonen
    • Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
  • Reiseimpfung
    • Bei Indikation zur Standard- oder Indikationsimpfung (insb. Personen ≥60 Jahre)
    • Für Reisende ohne generelle Impfindikation abhängig von Expositionsrisiko und Impfstoffverfügbarkeit
  • Besonderheiten
    • Erwachsene mit Indikation: Jährliche Impfung im Herbst mit inaktiviertem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination
    • Erwachsene ≥60 Jahre: Anwendung eines Hochdosisimpfstoffs oder MF59-adjuvantierten Impfstoffs empfohlen
    • Kinder 6 Monate–17 Jahre mit Indikation: Jährliche Impfung im Herbst mit inaktiviertem Impfstoff i.m. oder (ab 2 Jahren) mit attenuiertem Influenza-Lebendimpfstoff nasal (LAIV)
      • Bei Lebendimpfung Übertragung des Impfvirus auf Immungeschwächte möglich; enge Kontakte zu Risikopersonen für 1–2 Wochen vermeiden
  • Für Details siehe
  • Nasal
Japanische Enzephalitis
  • Ab 7 Tagen nach 2. Impfdosis
  • Über ca. 10 Jahre (nach vollständiger Grundimmunisierung)
Masern
  • Ab 10 Tagen nach 1. Impfdosis
  • Lebenslanger Schutz anzunehmen
  • Standardimpfung
    • Alle Kinder ab 11 Monaten
    • Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung
  • Indikationsimpfung
    • Vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung: Säuglinge ab 9 Monaten
      • Ab 1 Jahr gesetzliche Masern-Impfpflicht bei Betreuung in Gemeinschaftseinrichtung/-unterkunft
    • Bei Ausbruch
      • Alle nach 1970 Geborenen ab 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung
      • Ggf. Säuglinge von 6–8 Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-Label Use)
  • Berufsbedingte Impfung
    • Nach 1970 geborenes Personal mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung
      • Gesundheitsdienst
      • Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünfte
      • Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene
      • Bei Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Besonderheiten
    • Standardimpfung Erwachsener : Einmalige MMR-Impfung
    • Berufsbedingte Impfung: Zweimalige MMR(V)-Impfung
    • Bei Erstimpfung im Alter von 9–10 Monaten: 2. Impfung zu Beginn des 2. Lebensjahres
    • Bei Erstimpfung im Alter von 6–8 Monaten: 2. und 3. Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten
    • Einsatz auch zur Postexpositionsprophylaxe
  • Für Details siehe

Meningokokken

  • Unbekannt

Mumps

  • Über 11–13 Jahre

Pertussis

Pneumokokken
  • Ab 2 Wochen (PCV13) bzw. 3 Wochen (PPSV23) nach Impfung
  • Über ca. 3–5 Jahre
Pocken
  • k.A.
Poliomyelitis
Röteln
  • Lebenslanger Schutz anzunehmen
Rotavirus (RV)
  • Schluckimpfung
  • Unbekannt
  • Standardimpfung: Alle Kinder im Alter von 6–24(–32) Wochen
  • Besonderheiten
    • Möglicherweise leicht erhöhtes Invaginationsrisiko
    • Ausscheidung des Impfvirus über den Stuhl, Übertragung auf Kontaktpersonen möglich, i.d.R. ohne klinische Symptome
  • Für Details siehe
RS-Virus (RSV)
  • Unbekannt
  • Unbekannt
Tetanus
Tollwut
  • Ab 4 Wochen nach 1. Impfdosis
  • Über 2–5 Jahre

Typhus

  • Schluckimpfung
Varizellen
  • Über ca. 9–15 Jahre

Impfungen bei Kinderwunsch, in Schwangerschaft und Stillzeittoggle arrow icon

Impfziele [38][39]

Leihimmunität [40][46]

STIKO-Impfempfehlungen

STIKO-Impfempfehlungen für Frauen im gebärfähigen Alter / mit Kinderwunsch

STIKO-Impfempfehlungen für Schwangere

Engen Kontaktpersonen Neugeborener sollte eine Pertussis-Impfung empfohlen werden (≥4 Wochen vor dem Geburtstermin), falls die letzte Auffrischungsimpfung ≥10 Jahre zurückliegt!

Die Anwendung von Lebendimpfstoffen ist in der Schwangerschaft kontraindiziert! Eine akzidentelle Lebendimpfung in der Schwangerschaft ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch!

STIKO-Impfempfehlungen für Stillende [7][39]

Beruflich indizierte Impfungen für Gesundheitspersonaltoggle arrow icon

  • Bedeutung [54]
    • Individueller Schutz (Infektionsschutz bei erhöhtem Expositionsrisiko)
    • Drittschutz für Patient:innen (Schutz vor Transmission)
  • Zielgruppe: Personal von Einrichtungen des Gesundheitswesens mit
    • Patientenkontakt und/oder
    • Kontakt zu potenziell infektiösem Material

Impfempfehlungen für Gesundheitspersonal [54]

Auch Gesundheitspersonal sollte die Standardimpfungen gemäß aktueller STIKO-Empfehlungen durchführen lassen (siehe: STIKO-Impfkalender). Darüber hinaus gelten berufsspezifische Empfehlungen für Indikationsimpfungen, die hier dargestellt sind.

Impfpflicht für Gesundheitspersonal [56]

Reiseimpfungen Übersichttoggle arrow icon

Reiseimpfungen [39][48]
Impfung Typisches Vorkommen Empfehlungen für Reiseimpfungen (STIKO, DTG ) Weiterführende Inhalte DTG/StAR: Reiseimpfungen
Cholera
  • Afrika (mit Ausnahme Nordafrikas) [32]
  • Süd- und Südostasien
  • Mittelamerika (seltener auch Südamerika)
  • Aufenthalt in Epidemiegebieten bei
    • Mangelhaftem Trinkwasserzugang
    • Längerfristiger (beruflicher) Tätigkeit
  • Tätigkeit in der Katastrophenhilfe
Denguefieber
  • Afrika [57]
  • Südostasien und Westpazifik
  • Mittel- und Südamerika
  • Aufenthalt in Endemiegebieten bei erhöhtem Expositionsrisiko und Z.n. Denguevirus-Infektion (ab 4 Jahren)
FSME
  • Insb. nordöstliches Europa bis nördliches Asien, Teile Deutschlands [33]
  • Aufenthalt in Endemiegebieten mit Expositionsrisiko gegenüber Zecken
Gelbfieber
  • Aufenthalt in Endemie- oder Epidemiegebieten
  • Aufenthalt in Gebieten mit vorgeschriebenem Gelbfieber-Impfnachweis
Hepatitis A
  • Osteuropa
  • Asien
  • Mittel- und Südamerika
  • Afrika
  • Aufenthalt in Endemiegebieten
Hepatitis B
  • Ubiquitär verbreitet
  • Insb. Afrika, (Ost- und Südost‑)Asien [58]
  • Nach individueller Risikobewertung
Japanische Enzephalitis
  • Süd-/Südost-/Ostasien
  • Ostaustralien und Westpazifik
  • Aufenthalt in Endemiegebieten während der Übertragungszeit , insb. bei
    • Ausbruchsgeschehen
    • Langen oder mehrfachen Reisen
    • Aufenthalt nahe Reisfeldern oder Schweinezucht
  • Auf Wunsch von Reisenden
Meningokokken (ACWY)
  • Meningitisgürtel Afrikas
  • Arabische Halbinsel
  • USA/Kanada/Australien
  • Aufenthalt in Endemiegebieten insb. bei engem Kontakt zur Bevölkerung
    • Humanitäre Tätigkeit , Gesundheitspersonal, Soldat:innen
    • Langzeitaufenthalt
    • Pilgerreisen nach Mekka
    • Langzeitaufenthalte von Schüler:innen in Ländern mit Impfempfehlungen für diese Altersgruppe
    • Rucksackreisende
  • Individuelle Risikofaktoren
Poliomyelitis
  • Teile Afrikas und Asiens (WHO-Meldungen beachten [37]) [59][60]
Tollwut
  • Afrika
  • Weite Teile Asiens
  • Teile Mittel- und Südamerikas
  • Aufenthalt in Endemiegebieten mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwut
Typhus
  • Aufenthalt in Süd- und Zentralasien
  • Aufenthalt in Endemiegebieten bei erhöhtem Expositionsrisiko
Weitere reisemedizinisch relevante Impfungen

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Quellentoggle arrow icon

  1. Röbl-Mathieu et al.:Impfungen in der SchwangerschaftIn: Deutsches Aerzteblatt. Nummer: 118, 2021, doi: 10.3238/arztebl.m2021.0020 . | Open in Read by QxMD p. 262-268.
  2. Ständige Impfkommission (STIKO):Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2025In: Epid Bull. Band: 2025, Nummer: 4, 2025, doi: 10.25646/12971 . | Open in Read by QxMD p. 1-75.
  3. Blanchard-Rohner, Eberhardt:Review of maternal immunisation during pregnancy: focus on pertussis and influenzaIn: Swiss Medical Weekly. Band: 147, Nummer: 43, 2017, doi: 10.4414/smw.2017.14526 . | Open in Read by QxMD p. w14526.
  4. Empfehlung und Begründung der STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden.
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  6. Wissenschaftliche Begründung für die Empfehlung der Pertussisimpfung mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff in der Schwangerschaft.
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