Zusammenfassung
Impfungen sind eine effiziente Maßnahme zur Prävention von Infektionskrankheiten und deren möglichen Folgekrankheiten, sie gelten damit als eine der größten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Durchführung einer Impfung gehört vielfach zum ärztlichen Alltag. Sie erfordert Kenntnisse über die korrekte Impftechnik sowie die Indikationen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen der jeweiligen Impfstoffe. Zusätzlich sind die für Deutschland geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zu beachten.
Siehe auch:
- Impfempfehlungen der STIKO
- Kapitel zu den entsprechenden impfpräventablen Erkrankungen (zu finden über: Übersicht der verfügbaren Impfungen)
Formen der Impfung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Organismus gegen einen Erreger zu immunisieren.
- Aktivimpfung: Verabreichung eines Impfstoffs (z.B. abgeschwächte Erreger, Erregeranteile) zur (aktiven) Ausbildung einer körpereigenen, längeranhaltenden Immunität. Je nach Zusammensetzung werden unterschiedliche Impfstofftypen unterschieden. [1]
- Passivimpfung: Verabreichung von Immunglobulinen zum unmittelbaren (passiven) Schutz vor einer Infektionskrankheit. [2]
Übersicht der verfügbaren Impfungen | |||
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Erkrankung | Impfstoffart | Applikation | Details |
Cholera |
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COVID-19 |
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Denguevirus |
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Diphtherie (D/d) |
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Gelbfieber |
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(Hib) |
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(HA) |
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(HB) |
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Herpes zoster (HZ) |
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Humanes Papillomavirus (HPV) |
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Influenza |
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Japanische Enzephalitis |
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Masern |
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Meningokokken |
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Mumps |
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Pertussis |
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Pocken |
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Poliomyelitis |
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Röteln |
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Rotavirus (RV) |
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RS-Virus (RSV) |
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Tetanus (T) |
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Tollwut |
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Typhus |
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Varizellen |
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Legende: L = Lebendimpfung; mRNA = mRNA-Impfstoff; PI = Passivimpfung; T = Totimpfung; Vektor = Vektorimpfstoff |
Aktivimpfung
Überblick [3]
Aktivimpfungen führen durch Verabreichung eines Impfstoffs (z.B. abgeschwächte Erreger, Erregeranteile) zur (aktiven) Ausbildung einer körpereigenen, längeranhaltenden Immunität. Es werden verschiedene Impfstofftypen unterschieden : Klassische Lebend- und Totimpfstoffe sowie neuere genbasierte Impfstoffe (Nukleinsäure- und Vektorimpfstoffe) .
- Für Impfempfehlungen der STIKO siehe: Impfkalender
- Für detaillierte Informationen zu den jeweiligen Impfstoffen siehe: Übersicht der verfügbaren Impfungen
Lebendimpfung
Ein Lebendimpfstoff enthält vermehrungsfähige (aktive), aber abgeschwächte (attenuierte) Krankheitserreger. Die einmalige Impfung bietet bereits einen Impfschutz. Eine zweite Impfung dient nicht der Auffrischung, sondern soll vereinzelte Impfversager erreichen.
- Kombination
- Lebendimpfstoffe können gleichzeitig mit anderen Lebendimpfstoffen verabreicht werden (z.B. MMRV) oder mit einem Impfabstand von mind. 4 Wochen
- Lebendimpfstoffe können mit Totimpfstoffen gleichzeitig und ohne bestimmten Zeitabstand verabreicht werden
- Lebendimpfstoffe können mit genbasierten Impfstoffen in einem Abstand von 2 bis 4 Wochen verabreicht werden [5]
- Durchführung
- Applikation meist s.c.
- Nach STIKO-Empfehlung ab dem Alter von 11 Monaten
- In Ausnahmefällen kann die Lebendimpfung schon ab dem Alter von 9 Monaten erfolgen (z.B. Masern-Impfung vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung)
- Bis zum Alter von ≤8 Monaten ist eine Lebendimpfung generell nicht sinnvoll, da noch vorhandene maternale Antikörper die abgeschwächten Erreger neutralisieren können
- Ausnahme: Rotavirus-Schluckimpfung
- Unerwünschte Wirkungen: Treten i.d.R. 1–2 Wochen nach der Impfung auf (siehe auch: Unerwünschte Wirkungen von Impfungen)
- Kontraindikationen, siehe: Kontraindikationen von Lebendimpfstoffen
Verschiedene Lebendimpfstoffe müssen entweder gleichzeitig geimpft werden oder es muss ein Mindestabstand von 4 Wochen dazwischen liegen!
Immunglobulinpräparate, bspw. zur Behandlung schwerer Verläufe einer Autoimmunerkrankung, interferieren ähnlich einer Passivimpfung mit der Wirksamkeit von Lebendimpfstoffen – ein Abstand von mind. 3 Monaten zur letzten Verabreichung von Immunglobulinen ist bei einer Lebendimpfung zu beachten!
Totimpfung
Totimpfstoffe enthalten inaktivierte Erreger oder (rekombinante) Bestandteile von Krankheitserregern (bzw. deren Toxine). Anders als bei Lebendimpfstoffen reicht die einmalige Impfung bei einem Totimpfstoff i.d.R. nicht aus. Um einen langanhaltenden Impfschutz zu gewährleisten, werden Totimpfungen in mehreren Teilimpfungen durchgeführt und ggf. aufgefrischt.
- Impfstofftypen
- Ganzpartikelimpfstoff: Inaktivierte (nicht-vermehrungsfähige, „tote“) Krankheitserreger
- Spaltimpfstoff/Subunit-Impfstoff: Inaktive oder rekombinante Antigenbestandteile eines Erregers
- Polysaccharidimpfstoff: Polysaccharidketten der Erregerhülle
- Konjugatimpfstoff: Oligo-/Polysaccharidketten der Erregerhülle, die an Trägerproteine gekoppelt („konjugiert") sind
- Konjugatimpfstoffe existieren bspw. gegen Pneumokokken, Meningokokken und Haemophilus influenzae Typ b
- Toxoidimpfstoff: Inaktive Bestandteile der Erregertoxine
- Adsorbatimpfstoff: Totimpfstoff, bei dem Erreger bzw. Antigenbestandteile an Adsorptionsmittel gebunden sind, bspw. an Aluminiumhydroxid, Aluminiumphosphat oder Calciumphosphat
- Kombination: Totimpfstoffe können ohne Zeitabstand mit allen anderen Impfungen kombiniert werden
- Durchführung: I.d.R. als Injektion in den M. deltoideus
- Unerwünschte Wirkungen: Treten i.d.R. in den ersten 48–72 h nach der Impfung auf (siehe auch: Unerwünschte Wirkungen von Impfungen)
Genbasierte Impfstoffe
Genbasierte Impfstoffe enthalten die genetische Information für Zielantigene der Krankheitserreger. Die Synthese der Zielantigene erfolgt in den Zellen geimpfter Personen. Der erste genbasierte Impfstoff wurde 2020 gegen COVID-19 zugelassen.
- Nukleinsäureimpfstoff : Enthält genetische Information (mRNA oder DNA), die für das Zielantigen des Erregers kodiert[5]
- mRNA-Impfstoff: Synthese des Zielantigens in Zellen der geimpften Person durch Translation der mRNA
- DNA-Impfstoff: Synthese des Zielantigens in Zellen der geimpften Person durch Transkription und Translation
- Vektorimpfstoff: Rekombinantes Trägervirus, dessen Genom für ein (Fremd‑)Antigen des Zielerregers kodiert
- Replizierender Vektorimpfstoff: Begrenzt vermehrungsfähiges Vektorvirus (Lebendimpfstoff)
- Nicht-replizierender Vektorimpfstoff: Nicht vermehrungsfähiges Trägervirus
- Kombination, Durchführung und unerwünschte Wirkungen siehe: COVID-19-Impfstoffe und COVID-19-STIKO-Impfempfehlungen
Passivimpfung
Streng genommen handelt es sich bei der passiven Immunisierung nicht um eine Impfung: Zum unmittelbaren (passiven) Schutz vor einer Infektionskrankheit werden Immunglobuline direkt verabreicht, daher führen Passivimpfungen nicht zur Entwicklung einer längerfristigen körpereigenen Immunität. [2][6]
- Indikationen
- Akute therapeutische Maßnahme, um nach Exposition eine schnelle Erregereliminierung zu erreichen
- RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge (siehe: RSV-Passivimpfung)
- Kombination
- Gabe von zwei unterschiedlichen Passivimpfstoffen gleichzeitig möglich
- Nach einer Passivimpfung sollte für mind. 3 Monate keine Lebendimpfung gegen denselben Krankheitserreger durchgeführt werden
- Applikation
- Es stehen Präparate zur intramuskulären oder intravenösen Behandlung zur Verfügung
Simultanimpfung
- Definition: Gleichzeitige Impfung mit einem Passivimpfstoff und einem Aktivimpfstoff (Totimpfstoff) [7]
- Indikation: Als Postexpositionsprophylaxe, z.B. gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Tetanus
- Durchführung
- Aktivimpfung grundsätzlich nur mit Totimpfstoffen [8]
- Passivimpfung mit Immunglobulinen (Standardimmunglobulin) oder spezifischen Immunglobulinen
- Injektionen an verschiedenen Körperstellen (am besten an unterschiedlichen Extremitäten) [6]
Bei Simultanimpfungen werden keine Lebendimpfstoffe angewendet!
Impfstoffentwicklung bis zur Zulassung
Von der ersten präklinischen Entwicklung bis zur Nutzung vergehen im Normalfall auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen meist 15 Jahre oder länger [9]. Während der SARS-CoV-2-Pandemie konnte die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen jedoch bspw. durch überlappende klinische Studien und beschleunigte Zulassungsverfahren stark verkürzt werden (siehe auch: COVID-19 - Impfstoffentwicklung).
Von der Impfstoffentwicklung bis zur Zulassung [9][10][11]
Die folgenden Schritte prägen die Phasen der Impfstoffentwicklung bis zur Nutzung. Während eines öffentlichen Gesundheitsnotstands bspw. im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden einige dieser Phasen beschleunigt (siehe auch COVID-19 - Impfstoffentwicklung).
- Präklinische Studien: Suche nach neuen Wirkstoffen und erste Überprüfung hinsichtlich der Wirksamkeit und potenzieller Toxizität in der Zellkultur oder im Tierversuch
- Klinische Studien Phase I bis III: Nach Untersuchung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik (Phase I), kommt es über einer Dosisfindung und Überprüfung der Nebenwirkungen (Phase II) zu der eigentlichen Prüfung der Wirksamkeit (Phase III) (siehe auch Phasen einer Arzneimittelstudie)
- Zulassungsverfahren :
- Ziel: Prüfung der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität der Arznei, Durchführung ist abhängig von Art des Arzneimittels/Impfstoffs und Ort der Vermarktung
- Dezentralisiertes Verfahren (Decentralised Procedure, DCP)
- Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure, MRP)
- Zentralisiertes Verfahren: Direkte EU-weite Zulassung (bzw. europäischer Wirtschaftsraum) durch die Europäische Kommission
- Koordination der europaweiten, zentralisierten Zulassung über die Europäische Arzneimittel-Agentur
- Europäische Arzneimittel-Agentur richtet Ausschüsse mit jeweils Vertretungen aller Mitgliedsstaaten (aus den nationalen Zulassungsbehörden) ein → Erstellung eines Gutachtens im Peer-Review Verfahren mit abschließender Abstimmung für oder wider einer Zulassung
- Europäische Arzneimittel-Agentur erstellt einen öffentlichen Bewertungsbericht auf der Grundlage des Gutachtens (European Public Assessment Report, EPAR)
- Gutachten und öffentlicher Bewertungsbericht sind Grundlage für die Zulassung durch die Europäische Kommission
- Nationales Verfahren: Zulassung in Deutschland durch die BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Ziel: Prüfung der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität der Arznei, Durchführung ist abhängig von Art des Arzneimittels/Impfstoffs und Ort der Vermarktung
- Produktion: Durch das jeweilige Pharmaunternehmen
Beurteilung der Wirksamkeit eines Impfstoffs [12]
In klinischen Studien wird die Wirksamkeit eines Impfstoffs anhand epidemiologischer Maßzahlen angegeben. Diese Maßzahlen sind wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Diskussion innerhalb der Zulassungsverfahren.
- Vaccine Efficacy: Wirksamkeit einer Impfung unter Studienbedingungen (Idealbedingungen)
- Berechnung: Entspricht der relativen Risikoreduktion
- Number needed to vaccinate (NNV) [13]
Ziele der Standardimpfungen
- Bei vielen Impfungen: Gemeinschaftsimmunität (Herdenimmunität)
- Masern, Röteln und Poliomyelitis: Eliminierung
- Haemophilus-Influenzae-b (Hib): Die Ziele sind durch Einführung des Impfstoffes weitestgehend erreicht worden → Massiver Rückgang an Epiglottitiden und bakteriellen Meningitiden
Indikationen für Impfungen
- Grundimmunisierung (G): Gabe aller Impfstoffdosen, die zum Erlangen eines Impfschutzes notwendig sind
- Nachholimpfung (N): Schließen von Impflücken durch Nachholen fehlender Impfungen oder Komplettierung unvollständiger Impfserien [14]
- Siehe auch: Impfplan für Nachholimpfungen, Impfen - Praktische Aspekte (zum Vorgehen bei unvollständigem Impfschutz)
- Auffrischungsimpfung (A) (Booster-Impfung): Einzelne Impfdosis, die i.d.R. Jahre nach der Grundimmunisierung zur erneuten Verstärkung der Immunantwort verabreicht wird
- Standardimpfung (S): Impfungen, die gemäß aktueller STIKO-Empfehlungen für alle Menschen (oder alle Menschen eines bestimmten Alters bzw. Geschlechts) empfohlen werden, unabhängig von individuellen Risikofaktoren
- Siehe auch: Impfkalender
- Indikationsimpfung (I): Impfungen für Risikogruppen bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
- Reiseimpfung (R): Impfung bei reisebedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko (aufgrund des Reiseziels, der Reisebedingungen und ggf. individueller Risikofaktoren)
- Siehe auch: Reiseimpfungen
- Berufsbedingte Impfung (B): Impfung bei berufsbedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko
- Postexpositionelle Impfung: Passive und/oder aktive Immunisierung nach Exposition gegenüber bestimmten Erregern
Du kannst dir den aktuellen AMBOSS-Impfkalender als PDF-Dokument unter „Tipps & Links“ (ganz unten in diesem Kapitel) herunterladen!
Kontraindikationen für Impfungen
Kontraindikationen
Allgemeine Kontraindikationen
- Schwere, akute Erkrankung (z.B. Infekt mit Fieber >38,5 °C)
- Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes (insb. Neomycin, Streptomycin und Hühnereiweiß [15] ) oder allergische Reaktion bei letzter Impfung
- Elektiver operativer Eingriff: Relative Kontraindikation
- Empfohlene Zeitabstände
- Totimpfstoff: ≥3 Tage vor (elektiven) operativen Eingriffen
- Lebendimpfstoff: ≥14 Tage vor (elektiven) operativen Eingriffen
- Ausnahmen
- Dringliche OPs nicht aufschieben
- Impfung nach erfolgter OP möglich, sobald stabiler Allgemeinzustand hergestellt ist
- Dringliche Impfungen (z.B. Tetanus, Tollwut, Hepatitis B) jederzeit möglich
- Empfohlene Zeitabstände
- Besonderheiten in Schwangerschaft und Stillzeit, siehe: STIKO-Empfehlungen für Schwangere, STIKO-Empfehlungen für Stillende
Kontraindikationen von Lebendimpfstoffen
- Schwangerschaft (siehe auch: STIKO-Impfempfehlungen für Schwangere)
- Säuglinge mit Infliximab-Exposition in utero / während der Stillzeit (siehe auch: Rote-Hand-Brief zu Infliximab)
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz: Eingeschränkte Anwendbarkeit von Lebendimpfstoffen
Keine Kontraindikationen
Folgende Punkte werden teils fälschlicherweise als Kontraindikationen für eine Impfung angesehen:
- Banaler Infekt mit subfebrilen Temperaturen (<38,5 °C)
- Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Erkrankungen
- Fieberkrämpfe in der Eigenanamnese eines Kindes
- Fieberhafte Impfreaktionen können Fieberkrampf triggern
- Antipyretische Prophylaxe (vor oder nach Impfung) dennoch nur in begründeten Einzelfällen erwägen [16][17]
- Positive Familienanamnese für Epilepsie
- Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im Zusammenhang mit einer Impfung
- Ausnahme: Allergien!
- Antibiotika- oder niedrigdosierte Corticosteroideinnahme
- Ekzeme und andere Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
- Enger Kontakt des Impflings zu Schwangeren
- Enge Kontaktpersonen (bspw. Kinder) von Schwangeren können generell geimpft werden
- Ausnahme: Varizellenimpfung bei Personen, die engen Kontakt zu nicht-immunen Schwangeren haben [18]
- Frühgeburtlichkeit
- Stillende Frauen
- Stillende Frauen können alle notwendigen Impfungen erhalten
- Ausnahme: Gelbfieberimpfung (siehe: STIKO-Impfempfehlungen für Stillende)
- Gestillte Säuglinge
- Gerinnungsstörung/ Einnahme von Gerinnungshemmern (siehe: Impfungen bei Gerinnungsstörungen)
Bei Kontraindikationen kann nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung in Ausnahmefällen eine Impfung durchgeführt werden!
Das RKI bietet ein Faktenblatt mit den wichtigsten Informationen zu Kontraindikationen für Impfung an, bspw. für Aufklärungsgespräche! [19]
Impfen - Praktische Aspekte
Allgemein
- Frühestmöglicher Impfzeitpunkt
- Kombinationsimpfstoffe (multivalent) sind Einzelimpfstoffen (monovalent) vorzuziehen
- Empfohlene Impfabstände sind einzuhalten
- Kombination von Impfstoffen verschiedener Hersteller im Regelfall möglich
- Zur Kombination von Lebend-, Tot- und genbasierten Impfstoffen siehe auch: Lebendimpfstoffe
Bei unvollständigem Impfschutz
- Berücksichtigung lange zurückliegender Impfungen: Jede Impfung zählt!
- I.d.R. kein erneuter Beginn der Grundimmunisierung nötig
- Individuellen Impfplan zur Vervollständigung des Impfschutzes erstellen
Bei fehlender oder unklarer Impfdokumentation
- Im Zweifelsfall empfohlene Impfungen verabreichen bzw. Grundimmunisierung neu beginnen
- I.d.R. kein Risiko durch zusätzliche Impfungen (auch bei Mehrfachimpfungen mit Lebendimpfstoffen)
Serologische Kontrollen
- Nicht sinnvoll bei unklarem Impfschutz
- Indikationen
- Personen mit Immundefizienz oder -suppression [20]
- Nach Indikations-/berufsbedingter Impfung gegen Hepatitis B
- Unklarer Impfschutz gegen Varizellen bei Frauen mit Kinderwunsch
Jeder ärztliche Kontakt sollte zum Überprüfen des Impfschutzes und Schließen von Impflücken genutzt werden!
Aufklärung
Eine Aufklärung des Impflings bzw. des Sorgeberechtigten über folgende Punkte ist unabdingbar, um eine wirksame Einwilligungserklärung abgeben zu können. Die Aufklärung ist eine nicht delegierbare ärztliche Leistung. [21]
- Inhalt der Aufklärung
- Zu verhindernde Krankheit und Therapiemöglichkeiten
- Nutzen und Risiken der Impfung
- Kontraindikationen
- Durchführung der Impfung
- Beginn und Dauer des Impfschutzes
- Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung
- Mögliche Arzneimittelnebenwirkungen
- Notwendige Folge- und Auffrischungsimpfungen
- Bedingungen der Aufklärung
- Ärztliche Aufklärung
- Muss mündlich erfolgen, Möglichkeit zum Fragenstellen lassen
- Aufklärungsmerkblätter und mehrsprachige Impfinformationen sind zusätzlich sinnvoll
- Dokumentation: Aufklärung und Einwilligung bzw. Ablehnung sind in der Patientenakte zu dokumentieren
- Minderjährige Impflinge
- Kinder <14 Jahren: Immer Einwilligung der Sorgeberechtigten
- Jugendliche 14–15 Jahre: Graubereich
- Jugendliche ≥16 Jahre: Können i.d.R. selbst einwilligen
- Bei widersprüchlichen Einstellungen der gemeinsam Sorgeberechtigten: Gerichtliche Entscheidung i.d.R. zugunsten der sorgeberechtigten Person, die die Impfung befürwortet
- Off-Label Use
- Nur gemäß Empfehlungen gültiger Leitlinien bzw. anerkannter wissenschaftlicher Literatur
- Ausführliche Aufklärung und Dokumentation zur rechtlichen Absicherung erforderlich
- Umgang mit Impfkritikern
- Für Antworten des Robert Koch-Instituts auf Einwände und Befürchtungen gegen Impfungen siehe: Tipps & Links
- Zum Masernschutzgesetz siehe auch: Masern-Impfpflicht
Auch eine Impfung stellt im juristischen Sinn eine Körperverletzung dar und darf (außer in Notfällen) nur mit entsprechender Aufklärung sowie Einwilligung des Impflings bzw. der Sorgeberechtigten erfolgen!
Vorbereitung
Bereitstellen von Material
- Keimarme Tupfer
- Desinfektionsmittel
- Untersuchungshandschuhe
- Impfstoff in Spritze mit Kanüle [7]
- Ggf. Kanüle zum Aufziehen des Impfstoffs
- Abwurf
- Pflaster
Vorbereitung des Impfstoffs
- Anweisungen des jeweiligen Herstellers beachten!
- Entnahme aus dem Kühlschrank erst kurz vor der Anwendung [7]
- Überprüfung [22]
- Lösung des Impfstoffs: Zwei gängige Varianten
- Impfstoff wird bereits gelöst (in anwendungsbereiter Spritze) geliefert
- Lösung des (pulverförmigen) Impfstoffs unmittelbar vor der Impfung (in mitgeliefertem speziellen Lösungsmittel)
- Schütteln, bis eine homogene Suspension erreicht ist (insb. Adsorbatimpfstoffe) [23]
- Ggf. Entlüften der Spritze [2]
- Anbringen der Impfkanüle
- Kanüle auf Drehgewinde der Spritze drehen oder
- Kanüle auf Spritze aufsetzen
- Anwendung des aufgezogenen Impfstoffs innerhalb von 2–5 min [7]
Lagerung von Impfstoffen
- Impfstoffe (insb. Lebendimpfstoffe) sind empfindlich!
- Lagerung im Kühlschrank
- Besonderheiten zur Lagerung von Impfstoffen gegen COVID-19 siehe COVID-19-Impfstoffe
Applikationsformen
Überblick der Applikationsformen
- Intramuskuläre Injektion (i.m.)
- Indikationen: Die meisten Impfstoffe werden intramuskulär (i.m.) verabreicht
- Injektionsstelle
- Bevorzugt: M. deltoideus (in muskelstärkstes Areal ca. drei Querfinger unterhalb des Acromions)
- Bei noch unzureichend ausgebildetem M. deltoideus (im Säuglings- und frühen Kleinkindalter): M. vastus lateralis (anterolateraler Oberschenkel)
- Kontraindiziert: M. gluteus medius [2]
- Beachte: Risiken bei subkutaner Injektion von intramuskulär zu injizierenden Impfstoffen
- Schmerzhafte Entzündung und Granulom- oder Zystenbildung
- Verringerter Impferfolg
- Subkutane Injektion (s.c.)
- Mögliche Indikationen
- Lebendimpfstoffe (i.d.R. alternativ i.m. möglich)
- Impfung bei Blutgerinnungsstörungen (1. Wahl bei entsprechender Impfstoffzulassung)
- Injektionsstelle
- Subkutanes Fettgewebe am dorsalen Oberarm
- Im Säuglingsalter: Ggf. subkutanes Fettgewebe des anterolateralen Oberschenkels
- Mögliche Indikationen
- Schluckimpfung
- Indikationen: Impfstoffe gegen Rotaviren und Cholera sowie Typhus-Lebendimpfstoff
- Nasale Impfung
- Indikation: Influenza-Impfung bei Kindern im Alter von 2–17 Jahren mit Hindernissen für eine Injektion
Impfung bei Blutgerinnungsstörungen [24][25]
- 1. Wahl: Subkutane Anwendung (bei entsprechender Impfstoffzulassung)
- Alternativ: Intramuskuläre Anwendung (bei ausschließlich zur i.m. Applikation zugelassenen Impfstoffen) mit
- Sehr feiner Injektionskanüle
- Und anschließender Kompression für ≥2 min
Durchführung
Schmerzreduktion
- Lokale Schmerzreduktion
- Auftragen von Eisspray für 2–8 s
- Bei kleinen Kindern (ab der Geburt) sowie besonders ängstlichen Impflingen jedes Alters im Einzelfall Anwendung lokalanästhetischer Salbe (Einwirkzeit 30–60 min)
- Ablenkungsmanöver: Immer sinnvoll
- Säuglinge: Nuckeln am Schnuller, Stillen oder orale Gabe einer 25%igen Glucoselösung
- Kinder : Drücken der Hand der Eltern, Ballon aufblasen, Seifenblasen, Spielzeug, Videos, Gespräche oder Musik
- Erwachsene: Aufforderung zu husten oder die Luft anzuhalten
- Bei Verabreichung mehrerer Impfungen: Schmerzhafteste Impfung zuletzt
- Nicht empfohlen: Erwärmung des Impfstoffs, manuelle Stimulation der Injektionsstelle, Gabe von Analgetika
Durchführung
- Händedesinfektion vor Patientenkontakt
- Impfling bequem platzieren, angenehme Atmosphäre schaffen
- Erwachsene: Injektion in den M. deltoideus (des schwächer beanspruchten Arms)
- Säuglinge und Kleinkinder: Injektion in den M. vastus lateralis
- Injektionsstelle desinfizieren und Desinfektionsmittel einwirken lassen
- Keine Impfflüssigkeit an Außenseite der Injektionskanüle!
- Bei intramuskulärer Injektion: Muskelwulst bilden, ohne dabei die desinfizierte Injektionsstelle zu berühren
- Rasches Durchstechen der Haut
- Kanüle wie eine Schreibfeder oder einen Dartpfeil zwischen Daumen und Zeigefinger halten
- Intramuskuläre Injektion: 90°-Winkel
- Subkutane Injektion: 45°-Winkel
- Kanüle ausreichend tief einführen
- Altersunabhängig ohne Aspiration [26]
- Impfflüssigkeit injizieren
- Sobald die Impfkanüle entfernt wurde, evtl. austretendes Blut oder Gewebeflüssigkeit mit einem Tupfer abwischen
- Impfkanüle im Abwurf entsorgen: „Never recap a needle!“
- Pflaster auf Injektionsstelle aufkleben
- Bei unmittelbarer Gabe eines 2. Impfstoffs: Prozedere an kontralateraler Extremität wiederholen
- Hände desinfizieren nach Patientenkontakt
An der Außenseite der Injektionskanüle darf sich keine Impfflüssigkeit befinden! Falls dies der Fall sein sollte, muss die Kanüle ausgetauscht werden!
Nach der Impfung
- Dokumentation, siehe: Dokumentation von Impfungen
- Beobachten des Impflings: (Prä‑)Synkope rechtzeitig erkennen
- Symptome: Schwitzen, Blässe, Hör- und Sehstörungen (Ohrenrauschen, „Schwarz vor Augen“, Gefühl von eingeengtem „Tunnelblick“), Schwindel, Benommenheit, Parästhesien
- Therapie: Gefährdete Personen stützen, rechtzeitig flach hinlegen lassen, ggf. Beine anheben und Kopf tief lagern
- Beratung des Impflings
- Am Tag der Impfung
- Starke körperliche Anstrengungen (Leistungssport) vermeiden
- (Übermäßigen) Konsum von Alkohol vermeiden
- Körperliche Schonung, bis evtl. Nebenwirkungen der Impfung sistieren
- Am Tag der Impfung
Delegierbarkeit von Impfungen [21]
- Nicht delegierbar: Anamnese, körperliche Untersuchung und Aufklärung
- Delegierbar : Durchführung subkutaner und intramuskulärer Injektionen
Dokumentation von Impfungen
- Bedeutung: Übersicht aller bisher erfolgten Impfungen einer Person zur
- Rechtzeitigen Durchführung fälliger Impfungen
- Vermeidung unnötiger Impfungen
- Retrospektiven Überprüfung der Wirksamkeit und/oder Sicherheit bestimmter Impfstoffe/Impfstoffchargen
- Dokument: Gemäß § 22 IfSG
- Bevorzugt: Impfausweis, z.B. Internationaler Impfausweis
- Gängige Reihenfolge des Inhalts
- Bescheinigung im internationalen Reiseverkehr (bspw. Gelbfieberimpfung)
- Impfungen für Säuglinge und Kinder
- Impfungen für Jugendliche
- Standardimpfungen für Erwachsene
- Impfungen gegen Influenza
- Indikations- und Reiseimpfungen
- Ergebnisse von Antikörperuntersuchungen (Hep. A und B, Röteln) und Tuberkulinproben
- Passive Immunisierungen
- Gängige Reihenfolge des Inhalts
- Alternativ: Impfbescheinigung (siehe Tipps & Links)
- Bevorzugt: Impfausweis, z.B. Internationaler Impfausweis
- Inhalt der Impfdokumentation
- Chargenaufkleber mit (oder handschriftliche Dokumentation von)
- Chargenbezeichnung
- Bezeichnung des Impfstoffs (Handelsname)
- Impfdatum
- Krankheit, gegen die geimpft wird
- Ärztlicher Stempel und Unterschrift
- Chargenaufkleber mit (oder handschriftliche Dokumentation von)
- Zum Vorgehen bei fehlender oder unklarer Impfdokumentation siehe: Impfen - Praktische Aspekte
Unerwünschte Wirkungen von Impfungen
Impfreaktion (nicht meldepflichtig)
- Inzidenz: ca. 1:100
- Definition: Bemerkbare Reaktion des Körpers auf den Impfstoff
- Auftreten
- Bei Totimpfstoffen i.d.R. innerhalb der ersten 48–72 h
- Bei Lebendimpfstoffen i.d.R. nach 1–2 Wochen
- Dauer: ca. 1–3 Tage
- Symptome
- Lokale Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit
- Fieber <39,5 °C (rektal)
- Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, regionale Lymphknotenschwellung
Moderne Impfstoffe unterliegen einem strengen Zulassungsverfahren und sind sehr gut verträglich. Komplikationen, die über die lokalen Impfreaktionen hinausgehen, sind daher äußerst selten!
Trotz des seltenen Auftretens bei modernen Impfstoffen muss in der Impfdokumentation immer auf das richtige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen hingewiesen werden! (§ 22 IfSG)
Impfkrankheit (nicht meldepflichtig)
- Definition: Abgeschwächter Verlauf einer Erkrankung nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff (z.B. „Impfmasern“) [27]
- Auftreten: 1–4 Wochen nach Lebendimpfung
- Symptome: Die Symptome unterscheiden sich je nach Patient:in und Impfstoff und können der Erkrankung ähneln (z.B. „Impfmasern“); eine Übertragung des Impfvirus ist aber unwahrscheinlich
- Bei MMR-Impfung: Parotisschwellung, Arthralgien, erhöhte Temperatur und/oder flüchtiges Exanthem
- Bei Varizellenimpfung (bzw. MMRV): Ggf. flüchtiges Exanthem; Übertragung des Varizellen-Impfvirus durch Geimpfte (mit oder ohne Exanthem) an empfängliche Personen möglich
- Bei Rotavirusimpfung: Milde gastrointestinale Beschwerden, Übertragung des Impfvirus auf Kontaktpersonen möglich
- Bei Influenza-Lebendimpfung: Leichte Grippesymptome; Übertragung des Impfvirus an empfängliche Personen möglich
Impfkomplikation (meldepflichtig)
- Inzidenz: ca. 1:1.000
- Definition: Eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion bzw. einer Impfkrankheit hinausgehende gesundheitliche Schädigung
- Beispiele
- Fieberkrampf
- Allergische Reaktionen (insb. gegen Hühnereiweiß) bis hin zum allergischen Schock (äußerst selten!)
- Symptome: Übelkeit, Exanthem, Hitzegefühl, geschwollene Augenlider, Schluckbeschwerden, Atemnot, Schwindel, Kreislaufversagen
- Therapie: Siehe Behandlungsschema bei Anaphylaxie
- Vermeidbare Komplikationen
- Aufgrund mangelhafter Impftechnik
- Versehentliche Injektion von i.m.-Impfstoffen ins subkutane Fettgewebe mit Entzündung, Granulombildung, reduzierter Impfwirkung
- Blutung, Verletzung eines Nerven
- Aufgrund mangelnder Hygiene: Entzündungen oder Abszesse
- Aufgrund mangelhafter Impftechnik
- Meldepflicht bei Impfkomplikationen
- Ärztliche Meldepflicht (namentlich und unverzüglich) an das Gesundheitsamt
- Vom Gesundheitsamt weitere Meldung in pseudonymisierter Form an die Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) [28]
- Meldebogen siehe: Tipps & Links
- Siehe auch: Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
Impfschaden (namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt)
- Inzidenz: ca. 1:1.000.000
- Definition: Gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Impfung
- Versorgungsamt entschädigt Patient:innen mit Impfschaden nach „öffentlich empfohlenen“ Impfungen
Vorgehen bei V.a. eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung
- Namentliche Meldung an das Gesundheitsamt (Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG)
- Informieren von Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und ggf. Herstellern [29]
- Entnahme von Untersuchungsmaterialien zur weiteren Diagnostik (z.B. Blutserum oder Stuhlproben)
- Aufklärung über die gesetzlichen Bestimmungen zur Versorgung nach Impfschäden (§§ 60–64 IfSG)
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Impfskepsis: Sorgen adressieren, Vertrauen aufbauen (Dezember 2024)
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Studientelegramme zum Thema
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